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19Apr/22

O-Ton: Grundsicherungsleistungen: Vermieter kann beim Jobcenter keine Miete einklagen

Auch wenn vom Jobcenter für Hartz-IV-Empfänger die Miete direkt an den Vermieter gezahlt werden kann, hat der Vermieter keinen unmittelbaren Anspruch gegen das Jobcenter. Daher kann ein Vermieter die Miete nicht vom Jobcenter einklagen – in dem Fall ging es um die Energiekosten der Wohnung. Weiter