Eine Stadt muss regelmäßig die Straßenbäume untersuchen, dabei reicht eine jährliche Kontrolle aus. Wenn man aber schon Schäden an einem Baum deutlich erkennen kann, dann reicht es eben nicht aus, nur einmal pro Jahr zu kontrollieren. In Frankfurt hatte eine Frau ihren kleinen Fiat unter einer Robinie geparkt. Weiter
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O-Ton: Auto auf Waldparkplatz beschädigt – Gemeinde haftet bei Astbruch
Wird auf einem Parkplatz im Stadtwald ein Wagen durch Astbruch beschädigt, kann die Gemeinde für den Schaden haftbar gemacht werden. Auch bei regelmäßigen Kontrollen haftet sie, wenn ein abgestorbener Ast übersehen wurde. In dem Fall ging es um einen etwa vier Meter langen Ast, der den Wagen beschädigte. Das Landgericht Koblenz verdonnerte die Stadt zum Schadenersatz in Höhe von rund 7.500 Euro. Weiter
O-Ton + Magazin: Gefährdeter Baum muss besonders kontrolliert werden – Stadt haftet
Beschädigt ein abbrechender Ast ein Fahrzeug, muss unter Umständen die Stadt haften. So entschied das Oberlandesgericht Hamm. In dem Fall hatte ein Ast einen Schaden von 4.700 an einem parkenden Auto verursacht. Weiter