Tag Archives: Auflage

05Juli/24

O-Ton: Wer sich der Ermittlung verweigert, muss Fahrtenbuch führen

Wenn ein Autobesitzer die Mitwirkung bei der Ermittlung des Fahrers nach einem Verkehrsverstoß verweigert, kann ein Fahrtenbuch gerechtfertigt sein. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied so. In dem Fall war ein Auto geblitzt worden, der Besitzer stellte sich stur.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn Sie nicht sagen, wer Ihr Auto gefahren hat, und deswegen der Fahrer nicht ermittelt werden kann und deswegen keine Geldbuße verhängt werden kann, dann ist es völlig gerechtfertigt, dass Sie ein Fahrtenbuch führen müssen. – Länge 14 sec.

Mehr unter www.verkehrsecht.de

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29Apr./24

O-Ton-Paket: Mobbing am Arbeitsplatz – was muss der Chef tun?

Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernstzunehmendes Problem, das die psychische Gesundheit von Arbeitnehmern gefährden kann. Chefs sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor Mobbing zu schützen. Allerdings nur, wenn er von den Mobbinghandlungen tatsächlich Kenntnis hat. Das hat das Landesarbeitsgericht Kiel entschieden. Weiter

04Aug./16

O-Ton + Magazin: Fahrtenbuchauflagen haben Grenzen

Behörden dürfen nicht ohne Weiteres die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen. So entschied das Verwaltungsgericht München im Fall eines Autofahrer. Mit dessen Wagen war eine Frau zweimal geblitzt worden. Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt ergab aber, dass der Mann alleine wohnt. Weitere Maßnahmen unterblieben. Weiter