Tag Archives: Auto

29Apr/12

Kfz-Markt steigert Werbeausgaben

Hamburg – Nach dem Rekordjahr 2011 hat der Kfz-Markt seine Werbeausgaben in Deutschland im ersten Quartal 2012 weiter um 10,2 Prozent auf 543,1 Millionen Euro erhöht. Das berichtet die Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche unter Berufung auf Erhebungen des Hamburger Marktforschungsunternehmens Nielsen. Allein die Pkw-Branche steigerte ihre Investitionen in Werbung um mehr als 29 Millionen auf rund 402 Millionen Euro, zwei Drittel des Zuwachses entfallen dabei auf Audi. Hauptsächlich durch die Markteinführungen des A1 Sportback und der neue Generation des A4 erhöhte der Ingolstädter Autobauer seine Ausgaben im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 156,7 Prozent auf 32,2 Millionen Euro.

Mit 177,1 Millionen Euro, einem Plus von 3,1 Prozent, wurde der größte Teil des Werbekuchens in TV-Werbung investiert. Die großzügigsten Werber unter den Autoherstellern waren im ersten Quartal Volkswagen (59,7 Millionen Euro), Daimler (40,5) und Opel (38,7).
2011 hatte der Kfz-Markt insgesamt 2,17 Milliarden Euro in klassische Werbung investiert, eine Steigerung um sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Zum Kfz-Markt zählt laut Nielsen neben Pkw, Nutzfahrzeugen, Zweirädern, Reisemobilen, Autohandel und -zubehör auch die Reifenbranche. Ermittelt werden die Kosten für klassische Werbung in Fernsehen, Radio, Zeitungen, Zeitschriften, Kino, Außenwerbung und Internet.

19Apr/12

O-Ton + Magazin: Geparktes Auto beschädigt – Stadt muss zahlen

 Wird ein Auto beschädigt, weil die Stadt bei Arbeiten im öffentlichen Raum nicht ihren Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist, muss sie Schadenersatz zahlen. So entschied das Landgericht Magdeburg. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Eine städtische Mitarbeiterin mähte in der Nähe von Parkflächen an einer Straße den Rasen. Und es wurde ein Stein hoch geschleudert und zerstörte die Seitenscheibe eines Pkw. Die herabfallenden Scheibenteile beschädigten außerdem den Autolack. Der Fahrzeughalter wollte jetzt seinen Schaden von der Stadt ersetzt bekommen. Die Stadt musste zahlen und zwar mit der Begründung, sie hätte für Schutz sorgen müssen. Das hätte dadurch geschehen können, dass man ein Parkverbot für die Zeit der Mäharbeiten verhängt hätte. – Länge 26 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Download O-Ton

Magazin: Geparktes Auto beschädigt – Stadt muss zahlen

Wird ein Auto beschädigt, weil die Stadt bei Arbeiten im öffentlichen Raum nicht ihren Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist, muss sie im Schadensfall Schadenersatz zahlen. So entschied das Landgericht Magdeburg. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag

Es war ein Fall, wie er sich täglich überall in Deutschland ereignen kann, schildert Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Eine städtische Mitarbeiterin mähte in der Nähe von Parkflächen an einer Straße den Rasen. Und es wurde ein Stein hoch geschleudert und zerstörte die Seitenscheibe eines Pkw. Die herabfallenden Scheibenteile beschädigten außerdem den Autolack. Der Fahrzeughalter wollte jetzt seinen Schaden von der Stadt ersetzt bekommen. – Länge 16 sec.

Darum ging er erst zum Anwalt und dann zum Gericht. Die Forderung nach Schadenersatz war für die Richter unstrittig.

O-Ton: Die Stadt musste zahlen und zwar mit der Begründung, sie hätte für Schutz sorgen müssen. Das hätte dadurch geschehen können, dass man ein Parkverbot für die Zeit der Mäharbeiten verhängt hätte. – Länge 10 sec.

Auf gut juristisch heißt das: Die Stadt hat ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt. Und das geschieht nach Ansicht der Verkehrsrechtsexperten häufig. Bettina Bachmann:

O-Ton: Es ist häufig so, dass die Stadt einfach eine Sicherungspflicht vernachlässigt hat und es deswegen zu einem Schaden gekommen ist. Also wenn durch städtische Arbeiten, also auch durch Baumfällarbeiten, oder Straßenreinigungsarbeiten oder eben Mäharbeiten – dann ist die Chance relativ groß, dass Sie eben Schadensersatz bekommen. – Länge 19 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Download Magazin

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

13Feb/12

VW-Vorstand Macht: Konzern hat bald 100 Werke weltweit

 Der Volkswagen-Konzern will die Zahl seiner Standorte weltweit bis 2018 deutlich erhöhen. „Rechnen wir die 31 MAN-Standorte hinzu, sprechen wir nicht mehr über 70 Standorte – sondern gehen bereits deutlich früher als 2018 auf insgesamt 100 Standorte zu“, sagte VW-Produktionsvorstand Michael Macht im Gespräch mit der Fachzeitschrift Automotive News Europe. Er fügte hinzu: „In China arbeiten wir an neuen Standortprojekten in Foshan, Yizheng und Ningbo.“ Dazu sollen in der Region Komponentenwerke entstehen. „Wir schauen zudem verstärkt nach Südostasien, vor allem nach Malaysia. Und bekanntlich auch nach Nordamerika, wo wir bereits ein Komponentenwerk in Mexiko aufbauen und ein weiteres Fahrzeugwerk unter Audi-Führung untersuchen“, präzisierte Macht die VW-Pläne. Schrittweise bis 2018 die Produktionskapazität von 10 Millionen Einheiten sicherzustellen, sei eines der strategischen Kernziele in der neuen „Produktionsstrategie 2018“, so Macht.

Zugleich will der Konzern im Gegensatz zu Wettbewerbern wie Opel (in Antwerpen) und Fiat (in Termini Imerese) keine europäischen Standorte schließen, obwohl 39 der aktuell weltweit 62 Pkw-Fahrzeug- und Komponentenwerke in Europe angesiedelt sind. „Im Gegenteil, unsere deutschen und europäischen Konzernstandorte sind und bleiben das Rückgrat für unseren weltweiten Erfolg. Deshalb investieren wir dort bewußt in neue Technologien und Kapazitäten, allein in Deutschland bis zum Jahr 2016 insgesamt rund 28 Milliarden Euro. Dies macht doch mehr als deutlich: Der Produktionsstandort Deutschland spielt bei Volkswagen im internationalen Vergleich ganz vorne mit.“

Derzeit habe Volkswagen nahezu 30.000 Zulieferer, davon seien 6.000 Serienlieferanten. Die Zahl der Zulieferer soll in den nächsten Jahren konstant bleiben: „Sie wird sich nicht wesentlich erhöhen, allein schon um unseren Aufwand hinsichtlich der Auditierung und Qualitätssicherung zu reduzieren. Es wird aber auch keine drastischen Einschnitte geben. Generell haben wir in 2011 gesehen, dass Wettbewerber, die zum Single Sourcing tendieren, von den Katastrophen in Japan und Thailand wesentlich stärker betroffen waren als wir“, unterstrich der VW-Manager.

Laut Macht beschäftigt VW in der Produktion „zwei Drittel der derzeit rund 500.000 Beschäftigten“ des Konzerns und fertigt derzeit mehr als 200 Modelle für seine 10 Konzernmarken. 2012 werde diese Zahl weiter gesteigert. „2011 haben wir 42 Neuanläufe gefahren, 2012 werden es insgesamt sogar 49 Neuanläufe sein – ohne MAN und Scania. Mit unserer Konzernproduktionsstrategie und mit absoluter Disziplin hinsichtlich unserer Baukastenstrategie werden wir diese Herkulesaufgabe stemmen.“

21Jan/12

O-Ton + Magazin: Fahrer nicht erreichbar – Fahrzeughalter muss zahlen

 Wird ein Fahrzeug abgeschleppt, trägt der Fahrzeughalter hierfür die Kosten. Wenn ein anderer gefahren ist, muss der Fahrer zahlen. Allerdings gilt das nur, wenn der Fahrer auch mit einem zumutbaren Aufwand zur Zahlung herangezogen werden kann. Bis Hongkong reicht der Arm der deutschen Behörden nicht – darum musste die Halterin zahlen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es war nicht möglich, den Fahrer in Hongkong zu ermitteln und ihm den Gebührenbescheid zu überstellen. Und deswegen hat das Verwaltungsgericht in Aachen entschieden, dass in einem solchen Fall der Halter für die Abschleppkosten – auch wenn er nachweislich nicht gefahren ist – haftbar gemacht werden kann. – Länge 18 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Download O-Ton

Magazin: Fahrer nicht erreichbar – Fahrzeughalter muss zahlen

Wird ein Fahrzeug abgeschleppt, trägt der Fahrzeughalter hierfür die Kosten. Ist er nicht selbst der Fahrer, muss dieser die Kosten übernehmen. Das gilt jedoch nur dann, wenn die zuständige Behörde mit einem zumutbaren Aufwand den verantwortlichen Fahrer zur Zahlung heranziehen kann. Klingt kompliziert? Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Es war eine Situation, wie sie täglich unzählige Male in Deutschland vorkommt. Ein Auto wurde abgeschleppt, die Halterin sollte dafür zahlen. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Diese wies jedoch darauf hin, dass sie das Fahrzeug nicht falsch geparkt habe, sondern dies ein Fahrer gewesen sei, der allerdings aus Hongkong stamme und auch wieder in Hongkong wohne. Sie übermittelte auch die Adresse des Fahrers an die Polizei und bat eben darum, dass die Abschleppkosten bei demjenigen eingetrieben werden, der das Auto gefahren hat. – Länge 20 sec.

Wir wissen nicht, ob die städtischen deutschen Beamten keine Dienstpost nach Hongkong versenden können. Jedenfalls scheiterte der Versuch, die Abschleppgebühren in Fernost einzutreiben.

O-Ton: SFX

O-Ton: Es war nicht möglich, den Fahrer in Hongkong zu ermitteln und ihm den Gebührenbescheid zu überstellen. Und deswegen hat das Verwaltungsgericht in Aachen entschieden, dass in einem solchen Fall der Halter für die Abschleppkosten – auch wenn er nachweislich nicht gefahren ist – haftbar gemacht werden kann. – Länge 18 sec.

Dies ist allerdings eine besondere Situation, erläutert Bettina Bachmann. Im Gegensatz zu manchen anderen Ländern gibt es in Deutschland keine generelle Halterhaftung:

O-Ton: Es gibt keine Halterhaftung. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie nicht gefahren sind, dann muss die Behörde den Fahrer in Anspruch nehmen. Zumal wenn Sie auch den Namen des Fahrers mitteilen und dessen Anschrift. Aber in dem Fall war es eben so, dass es unverhältnismäßig bzw. gar nicht möglich war, dem Fahrer den Bescheid in Hongkong zuzustellen. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

Download Magazin

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

08Jan/12

Chinas Immobilienkrise drückt Import von deutschen Luxusautos

 Stuttgart – Die Angst vor dem Platzen der Immobilienblase in China drückt auch die Nachfrage nach teuren Luxusfahrzeugen aus Deutschland. Das auf China spezialisierte Prognose- und Beratungsunternehmen JSC rechnet in diesem Jahr mit einem Einbruch der Importe von 15 Prozent auf 850.000 Einheiten. „Dies wird sich vor allem auf die Gewinne der internationalen Hersteller auswirken, selbst wenn sie im Gesamtabsatz in China zulegen“, sagte JSC-Experte Jochen Siebert im Gespräch mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. Davon besonders betroffen sind die deutschen Hersteller BMW, Mercedes und Porsche sowie internationale Luxusmarken wie Lamborghini, Ferrari und Bentley.

Dagegen dürfte Audi nach Sieberts Meinung ohne größere Schäden aus dem Nachfragetief hervorgehen: „Weil Audi nur zehn Prozent der Fahrzeuge importiert und mit der lokalen Produktion stark die unteren Segmente bedient, sind die Auswirkungen für die Marke begrenzt.“

Immobilienanalysten erwarten in diesem Jahr einen Preisverfall für Grundstücke und Häuser in China zwischen 20 und 25 Prozent. Damit steht und fällt die wirtschaftliche Entwicklung, da das Bruttoinlandsprodukt wesentlich von Immobilienpreisen und Infrastrukturinvestitionen getrieben wird. Auch die Finanzierung der Händler hängt stark vom Immobilienwert ab. Sie haben bereits 2011 auch im Premiumsegment mit Rabatten auf die schlechtere Nachfrage reagiert.