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18Mrz/21

O-Ton: Welche Schäden muss ich beim Autoverkauf nennen?

Wer ein gebrauchtes Fahrzeug verkauft, muss den Käufer über bekannte Mängel oder Unfallschäden informieren. Und zwar auch dann, wenn der Schaden fachgerecht repariert wurde. Ansonsten kann der Käufer den Kauf rückgängig machen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg und ist ab dem Zeitpunkt möglich, wenn man davon erfährt. Weiter