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14Mrz/11

O-Ton + Magazin: Gewährleistung bei „Bastlerfahrzeugen“

Die Bezeichnung eines Autos als „Bastlerfahrzeug“ kann grundsätzlich eine Gewährleistung ausschließen. Dann darf der entsprechende Begriff „Bastlerfahrzeug“ im Vertrag aber auch nicht im Kleingedruckten versteckt werden, entschied das Amtsgericht München.

O-Ton: Der Käufer wurde nicht offiziell darauf hingewiesen bei Kauf: Hallo, es handelt sich um ein Bastlerfahrzeug. Sondern erst, als sich der Mangel herausstellte, hatte der Verkäufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen herausgeholt und drauf hingewiesen, dass an verdeckter Stelle doch vom Erwerb eines Bastlerfahrzeugs die Rede sei. – Länge 18 sec.

Damit fiel er bei den Richtern durch, der Käufer bekam Recht – und sein Geld zurück. Mehr Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.

Magazin: Gewährleistung bei „Bastlerfahrzeugen“

Die Bezeichnung eines Autos als „Bastlerfahrzeug“ kann grundsätzlich eine Gewährleistung ausschließen. Dann darf der entsprechende Begriff „Bastlerfahrzeug“ im Vertrag aber auch nicht im Kleingedruckten versteckt werden. Hier ist der ganze Fall, den das Amtsgericht München zu entscheiden hatte.

Beitrag:

Wer zwei linke Hände hat, wird bei Anzeigen wie „Handwerker-Objekt“ oder „Bastlerfahrzeug“ sowieso vorsichtig sein. Wer aber versiert ist, kann vielleicht ein Schnäppchen machen:

O-Ton: Unter Bastlerfahrzeug verstehe ich ein Fahrzeug, das nicht mehr fahrbereit ist; das gekauft wird, um es ausschlachten zu können oder das ein Käufer, der über handwerkliche Fähigkeiten verfügt, selbst wieder in Gang bringen kann. – Länge 14 sec.

… sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und damit sowohl Käufer als auch Verkäufer auf der sicheren Seite sind, sollte das für beide auch deutlich werden:

O-Ton: Genau. Da weiß ich, das Auto hat Mängel, es kann auch erhebliche Mängel haben. Wenn ich da drauf hingewiesen werde im Kaufvertrag oder vom Verkäufer beim Verkauf, ist das auch okay. Denn meistens ist der Preis ja auch adäquat an die Mängel angepasst. – Länge 14 sec.

Soweit die Theorie. In der Praxis sieht das manchmal etwas anders aus – so kaufte unser späterer Kläger einen gebrauchten Jeep mit Allradantrieb für rund 4.000 Euro. Allerdings: Der Allradantrieb war defekt.

O-Ton: SFX

Er wollte seinen Geld zurück, aber der Händler zuckte mit den Schultern und holte seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen heraus. Da stünde doch das Wörtchen „Bastlerauto“ drin. Doch das akzeptierten die Richter nicht. Bettina Bachmann:

O-Ton: Der Käufer wurde nicht offiziell darauf hingewiesen bei Kauf: Hallo, es handelt sich um ein Bastlerfahrzeug. Sondern erst, als sich der Mangel herausstellte, hatte der Verkäufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen herausgeholt und drauf hingewiesen, dass an verdeckter Stelle doch vom Erwerb eines Bastlerfahrzeugs die Rede sei. – Länge 18 sec.

Damit fiel er bei den Richtern durch, der Käufer bekam Recht – und sein Geld zurück. Nachzulesen ist der Fall – nicht nur für Bastler – unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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Magazin und O-Ton

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