Künstliche Intelligenz kann auch im Straßenverkehr eingesetzt werden, in der Folge könnten Verkehrsverstöße geahndet werden. Eine Datenspeicherung ohne Grund stößt aber auf Widerstand – auch beim Amtsgericht Trier. Die Richter lehnten eine entsprechende KI-gestützte Überwachungstechnologie namens „MonoCam“ ab. Weiter
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O-Ton: Fingierter Verkehrsunfall muss bewiesen werden
Bei einem Verkehrsunfall hat das Unfallopfer Anspruch auf Schadensersatz. Der Schadensersatz entfällt, wenn es sich um einen vorgetäuschten Verkehrsunfall handelt. Es könnte Versicherungsbetrug vorliegen. Muss der Betroffene beweisen, dass der Unfall echt ist oder die Versicherung das Gegenteil? Weiter
Kollegengespräch: Punktereform ist reformbedürftig
Die Reform des Punktesystems ist bereits seit längerem in der Diskussion. Nun gibt es einen Referentenentwurf, der die bisherigen Regelungen ablösen wird. Zu den Einzelheiten antwortet Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein auf folgende Fragen: Weiter
Kollegengespräch: Eigene Geräte in der Firma
Wenn Mitarbeiter ein Handy von der Firma zur Verfügung gestellt bekommen, ist das für beide Seiten meist eine praktische Angelegenheit. Der Chef erreicht seine Angestellten auch nach Büroschluss, im Gegensatz müssen sich Arbeitnehmer selten mit den Tücken der Technik rumschlagen. Nun gibt es einen neuen Trend mit dem schönen Namen „bring your own device“. Das bedeutet, dass eigene Wunsch-Handys die Funktion von Firmenhandys übernehmen.
Christian Funk, Virenanalyst bei Kaspersky Lab, antwortet auf folgende Fragen zu dem neuen Trend:
1. Wie funktioniert das genau und was sind die Vorteile?
2. Und was sagt der Sicherheitsexperte dazu?
3. Wenn Sie sagen „Albtraum“ – eher Daumen hoch oder Daumen runter zu dem neuen Trend. wie sollen Chefs entscheiden?
Mehr dazu auch unter kaspersky.de.
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