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29Nov/11

O-Ton + Magazin: Vorsicht beim Autokauf mit ausländischer Zulassung

 Wer ein Kraftfahrzeug kaufen möchte, das im Ausland zugelassen ist, muss die Eigentumsverhältnisse genau prüfen. Oft gelten im Ausland andere Regeln bei den Papieren. Im schlimmsten Fall muss man das gekaufte Auto wieder heraus geben. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Es gibt unterschiedliche Regelungen, was Sie sich, wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, vorlegen lassen müssen – für einen gut gläubigen Erwerb. Also dann, wenn der Verkäufer nicht Eigentümer des Wagen ist. In Deutschland reicht es aus, wenn Sie den Kraftfahrzeugbrief bekommen. Dann können Sie davon ausgehen, dass derjenige, der Ihnen diesen Brief übergibt – zusammen mit dem Wagen, dem Schein und den Schlüsseln – auch Eigentümer des Wagens ist. – Länge 26 sec.

In anderen Ländern gelten andere Regeln – mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Vorsicht beim Autokauf mit ausländischer Zulassung

Wer ein Kraftfahrzeug kaufen möchte, das im Ausland zugelassen ist, muss die Eigentumsverhältnisse genau prüfen. Oft gelten im Ausland andere Regeln bei den Papieren. Im schlimmsten Fall muss man das gekaufte Auto wieder heraus geben. Hier ist der ganze Fall.

Text:

Einiges Europa? Zumindest in diesem Fall sind wir noch weit auseinander, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Es gibt unterschiedliche Regelungen, was Sie sich, wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, vorlegen lassen müssen – für einen gut gläubigen Erwerb. Also dann, wenn der Verkäufer nicht Eigentümer des Wagen ist. – Länge 10 sec.

O-Ton: SFX

O-Ton: In Deutschland reicht es aus, wenn Sie den Kraftfahrzeugbrief bekommen. Dann können Sie davon ausgehen, dass derjenige, der Ihnen diesen Brief übergibt – zusammen mit dem Wagen, dem Schein und den Schlüsseln – auch Eigentümer des Wagens ist. – Länge 16 sec.

Anders erging es einem deutschen Autohändler – er kaufte von einer belgischen Firma zwei Fahrzeuge. Die Wagen waren geleast, Eigentümerin blieb dabei die Bank. Später kündigte die Bank die Leasingverträge wegen Zahlungsrückständen und erwirkte ein Urteil auf Herausgabe der Fahrzeuge von der Firma. Bettina Bachmann:

O-Ton: Der Käufer hat sich eben nur die Schlüssel geben lassen und die Versicherungspapiere. Und das reicht nicht aus, so dass er dann das Auto der Bank zurück geben musste, weil er an einer Sache, die nicht dem Verkäufer gehört, nicht gutgläubig das Eigentum erwerben konnte. – Länge 15 sec.

Voraussetzung für Kauf, so das Oberlandesgericht Koblenz, wäre, dass er sich eine Original-Ankaufsrechnung des Verkäufers zeigen lässt. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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