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29Nov/22

O-Ton: Für Jahresverdienst bei Unterhaltszahlungen reichen auch unvollständige Unterlagen

Für die Berechnung des Unterhalts müssen Unterlagen eigentlich vollständig sein, es gibt aber Ausnahmen. Wichtig ist die Aussagekraft. In dem Fall, den das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, reichten acht Lohnabrechnungen und drei Kontoauszüge, aus denen Zahlungen an die Kinder hervorgingen. Weiter