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17Mrz/23

O-Ton: Ordnungsgeld wegen unerlaubter Werbung

Man hat ein Recht dazu, den Einwurf von Werbung in den Briefkasten zu untersagen – der Aufkleber „keine Werbung bitte“ macht das deutlich. Und das muss auch respektiert werden. Einem Umzugsunternehmen untersagte das Amtsgericht München, Werbematerial in einem Mehrfamilienhauses abzulegen, für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR angedroht. Weiter