Tag Archives: Diebstahl

23Jul/14

O-Ton: Diebstahl im Urlaub – was sollte man tun?

 Wenn Geld, Wertsachen und Kreditkarten gestohlen werden, ist der Schreck groß. Vor allem wenn der Raub im Ausland in den Ferien passiert, stellt sich die Frage, welche Schritte Betroffene unternehmen müssen. Wichtig für die heimische Versicherung ist auf jeden Fall eine Anzeige bei der Polizei im Urlaubsland, sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Weiter

06Sep/12

O-Ton + Magazin: Kein Schmerzensgeld bei unbewiesenem Diebstahlvorwurf

 Wenn die äußeren Umstände für einen Ladendiebstahl sprechen, darf die Kaufhausleitung das Kind beim Namen benennen. Ein Mann hatte Aktenklammern in die Tasche gesteckt und vergessen zu bezahlen. Begründung: Er hatte noch andere Sachen in den Händen, die er auch ordnungsgemäß bezahlt hatte. Weiter

17Jun/11

O-Ton + Magazin: Fahrraddiebstahl auf YouTube – mildere Strafe

 Wer ein Fahrrad stiehlt, muss mit seiner Bestrafung rechnen. Eine mildere Strafe kann sich derjenige erhoffen, dessen Tat auf YouTube angeprangert wurde. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Mann wurde beim Diebstahl eines Fahrrads auf frischer Tat ertappt, da ihn eine Überwachungskamera eines nahegelegenen Computerladens die ganze Zeit filmte und auch alle Details aufzeichnete, wie er ein Fahrrad gestohlen hat. Und der Inhaber des Computerladens hat das Video auf YouTube eingestellt, so dass breite Bevölkerungskreise die Tat verfolgen konnten. – Länge 20 sec.

Der Film wurde ein Renner im Netz, der Mann stellte sich schließlich – und bekam eine Geldstrafe von 1.800 Euro. Begründung: Das Video und Medienberichte darüber können als strafmildernd angesehen werden.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Magazin: Fahrraddiebstahl auf YouTube – mildere Strafe

Wer ein Fahrrad stiehlt, muss mit seiner Bestrafung rechnen. Eine mildere Strafe kann sich derjenige erhoffen, dessen Tat auf YouTube angeprangert wurde. Über eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.

Beitrag.

Es war ein ganz skurriler Fall, den die Richter da entscheiden mussten. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Mann wurde beim Diebstahl eines Fahrrads auf frischer Tat ertappt, da ihn eine Überwachungskamera eines nahegelegenen Computerladens die ganze Zeit filmte und auch alle Details aufzeichnete, wie er ein Fahrrad gestohlen hat. Und der Inhaber des Computerladens hat das Video auf YouTube eingestellt, so dass breite Bevölkerungskreise die Tat verfolgen konnten. – Länge 20 sec.

Der Film wurde ein Renner im Netz, 1.000-fach angeklickt. Verschiedene Medien berichteten auch darüber.

O-Ton: Sogar die eigene Tochter des Mannes hat ihren Vater auf Youtube erkannt und ihn mit seiner Tat konfrontiert. Der Dieb fühlte sich daraufhin so unwohl in seiner Haut, dass er sich der Polizei gestellt hat, um der Ermittlung dann auch zuvor zu kommen. – Länge 16 sec.

Der Fall landete dann schnell vor dem Amtsgericht – allerdings bei der Strafe drückten die Richter ein Auge zu. Eine Geldstrafe von 1.800 Euro – denn bei der Bemessung der Strafe berücksichtigte das Gericht auch die Prangerwirkung des Videos und die darauf basierenden Medienberichte als strafmildernd. Bettina Bachmann:

O-Ton: Man meinte, der Mann habe ja einiges schon erdulden und erleiden müssen, dadurch, dass das Video ja auf Youtube eingestellt worden sei. – Länge 6 sec.

Übrigens: Die Überwachungskamera musste schließlich anders eingestellt werden, sie zeigte zu viel vom Straßengeschehen. Dies sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage

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01Mai/11

O-Ton + Magazin: Falsche Rechnung bei Diebstahl – Versicherung muss nicht zahlen

 Legt jemand für ein gestohlenes Fahrrad der Hausratversicherung eine falsche Rechnung vor, verliert er seinen Anspruch. Die Hausratversicherung muss dann nicht zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft.

O-Ton: Der Kläger hatte bei der Meldung eine erst nachträglich erstellte Rechnung eines Fahrradgeschäfts beigefügt – und nicht die Originalrechnung. Auf dieser war auch nicht erkennbar, dass er in diesem Fahrradgeschäft nur einen Teil von seinem Rad und andere wesentliche Fahrradteile in einem anderen Geschäft gekauft hatte und sich selbst das Rad dann zusammengebaut hat. – Länge 16 sec.

Seine Klage blieb erfolglos – mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Falsche Rechnung bei Diebstahl – Versicherung muss nicht zahlen

Legt jemand für ein gestohlenes Fahrrad der Hausratversicherung eine falsche Rechnung vor, verliert er seinen Anspruch. Die Hausratversicherung muss dann nicht zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag

Das Fahrrad war gestohlen worden – so etwas kommt häufiger vor.

O-Ton: SFX

Dieser Diebstahl wurde ein Fall für die Versicherung – auch das kommt häufiger vor.

O-Ton: SFX

Die Versicherung aber weigerte sich zu zahlen – wegen arglistig falscher Angaben bei der Schadensmeldung. Wie oft das vorkommt, wissen wir nicht.

O-Ton: SFX

Jedenfalls trafen sich Kläger und Versicherung vor Gericht. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft.

O-Ton: Der Kläger hatte bei der Meldung eine erst nachträglich erstellte Rechnung eines Fahrradgeschäfts beigefügt – und nicht die Originalrechnung. Auf dieser war auch nicht erkennbar, dass er in diesem Fahrradgeschäft nur einen Teil von seinem Rad und andere wesentliche Fahrradteile in einem anderen Geschäft gekauft hatte und sich selbst das Rad dann zusammengebaut hat. – Länge 16 sec.

Seine Klage blieb erfolglos – auch der Weg durch mehrere Instanzen hat nichts gebracht.

O-Ton: Das Gericht ist jetzt davon ausgegangen: Er hat den Kauf aus einer Hand vorgespielt, um so den Anlass der Versicherung nach Herkunft und Zustand der gekauften Teile zu vermeiden. Er hat einfach gesagt, so ist es einfacher. Und er hat selber noch gesagt vor Gericht, er hätte noch sämtliche Unterlagen. – Länge 13 sec.

Doch das half ihm nicht, die Versicherung musste nicht zahlen.

O-Ton: SFX

Denn die Begründung des Gerichts, so Swen Walentowski, war eindeutig.

O-Ton: Du hast hier Deine sämtlichen Ansprüche verloren, weil Du nämlich gesagt hast: Guck mal hier, mir ist ein Schaden entstanden – und hier ist die Rechnung meines Fahrradgeschäfts, von dem ich das Fahrrad erworben habe. Das ist eine arglistige Täuschung, Du verlierst Deine Ansprüche komplett. – Länge 15 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

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