Tag Archives: Dienstleistung

20Sep/23

O-Ton + Kollegengespräch: Wucherpreise oder nicht – wie erkenne ich das?

Wucher liegt vor, wenn zwischen der Leistung und der Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis besteht – mehr als doppelt so teuer beispielsweise. Aber: Höhere Preise im Laden gegen einem Onlineshop können nicht als Vergleich dienen, um Wucher festzustellen. Im Fall, den das Amtsgericht Erfurt entschied, ging es um den Kauf einer Perücke. Weiter

14Dez/19

O-Ton + Kollegengespräch: Arbeitszeugnis vom Sugar Daddy?

Wenn sich hinter einem Arbeitsvertrag als Hauswirtschafterin eigentlich ein Vertrag zur Prostitution versteckt, kann die Übereinkunft trotzdem wirksam sein. Und das heißt: Die beschäftigte Mitarbeiterin hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und Abgeltung für nicht genommene Urlaubstage. Weiter

20Dez/11

O-Ton + Magazin: Kein Inkasso bei Telefondienstleistungen

 Wenn jemand seine Telefonrechnung nicht bezahlt, darf die Telefongesellschaft ihre Ansprüche nicht an ein Inkassounternehmen weitergeben, damit diese das Geld eintreibt. Bei Telekommunikationsverträgen sind die Daten, wie beispielsweise die Verbindungen, durch das Fernmeldegeheimnis geschützt. So entschied das Amtsgericht Bremen, denn
gibt besonders sensible Bereiche – da möchte niemand, dass das Gesprochene an Dritte gerät.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Beispielsweise ist das bei Ärzten der Fall, zwischen Anwalt und Mandant, aber auch bei Telekommunikationsfirmen. Da werden ja Daten gesammelt – Verbindungsdaten, Rufnummern, Uhrzeiten, wann ich mit wem telefoniert habe – die sind durch das Datenschutzgeheimnis geschützt. – Länge 16 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Kein Inkasso bei Telefondienstleistungen

Wenn jemand seine Telefonrechnung nicht bezahlt, darf die Telefongesellschaft ihre Ansprüche nicht an ein Inkassounternehmen weitergeben, damit diese das Geld eintreibt. Bei Telekommunikationsverträgen sind die Daten, wie beispielsweise die Verbindungen, durch das Fernmeldegeheimnis geschützt. So entschied das Amtsgericht Bremen. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag

Es gibt besonders sensible Bereiche – da möchte niemand, dass das Gesprochene an Dritte gerät. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Beispielsweise ist das bei Ärzten der Fall, zwischen Anwalt und Mandant, aber auch bei Telekommunikationsfirmen. Da werden ja Daten gesammelt – Verbindungsdaten, Rufnummern, Uhrzeiten, wann ich mit wem telefoniert habe – die sind durch das Datenschutzgeheimnis geschützt. – Länge 16 sec.

Und darum ist es ein erheblicher Unterschied, ob jemand seine Telefonrechnung nicht bezahlt oder ob er die Kosten für einen Schrank schuldig bleibt. Beim Schrank sind die Schrauben für jedermann zugänglich – die Telefondaten sind es nicht!

O-Ton: SFX

Und damit dies auch gewährleistet bleibt, dürfen die Daten nicht weiter gegeben werden.
Dieses Urteil ist bedeutsam, insbesondere für Auskunftsdienste. Denn es gibt Anbieter, die ihre Forderungen dann, wenn der Kunde nicht zahlt, an Inkassodienstleister abtreten.

O-Ton: SFX

Und da haben mittlerweile mehrere Amtsgerichte gesagt: Nein, die Ansprüche aus einem Telekommunikationsvertrag müssen mit den Verbindungsdaten begründet werden. Die kann man nicht weiter geben. Swen Walentowski:

O-Ton: Also: Kann ich nicht, wenn ich es einmal einer Firma erlaube, die Daten zu verkaufen – dann könnte die ja wieder weiter verkaufen und wieder verkaufen – einer Vielzahl von Unternehmen. Die könnten dann Kenntnis über das Telefonverhalten und die Verbindungsdaten eines bestimmten Menschen bekommen. – Länge 16 sec

Anders liegt der Fall beim bloßen Einzug der Ansprüche: Denn hier verkauft der Telekommunikationsdienstleister seine Forderungen nicht, sondern behält sein Recht daran, so die Deutsche Anwaltauskunft. In dem Fall werden Daten nur an weisungsgebundenes Unternehmen weitergegeben – und auch nur die geforderte Summe, nicht gleich das gesammelte Telefonverhalten des Schuldners.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage

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