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14Mai/15

O-Ton: Inklusion – Landkreis muss Kosten für Schulbegleiter tragen

Der Sozialhilfeträger muss die Begleitung einer Grundschülerin mit Down-Syndrom beim Besuch der Regelgrundschule bezahlen. Voraussetzung ist, dass es an der Schule eine ‚inklusive Beschulung’ im Rahmen der Eingliederungshilfe gibt. So entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Weiter