Auch wenn ein Feuerwehrfahrzeug mit Martinshorn und Blaulicht unterwegs ist, muss der Fahrer aufpassen, andere Fahrzeuge nicht zu beschädigen. Bei einem leichtfertig verursachten Unfall kann die Feuerwehr dann allein haften, entschied das Landgericht Köln. Weiter
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O-Ton + Magazin: Wer haftet bei Unfällen nach Durchfahrt der Feuerwehr?
Klar ist: Polizei- oder Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz haben Vorfahrt. Wenn dann die anderen Autos nach rechts und links ausweichen, dann herrscht häufig Verwirrung darüber, wer welche Rechte hat. Und wenn es danach eine Kollision gibt? Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied: Der Schaden wird geteilt. Jeder trägt die Hälfte, da es nicht zu ermitteln war, wie es genau zum Unfall kam. Weiter
Kollegengespräch: Wie teuer sind falsche Einsätze der Feuerwehr?
Immer wieder kommt es vor, dass die Feuerwehr zu falschen Einsätzen gerufen wird. Solche Anrufe sind manchmal nur Scherze. Jüngstes Beispiel dafür könnte ein Einsatz der Feuerwehr und der Polizei in Berlin gewesen sein: Ein anonymer Anrufer hatte die Beamten zu einem Lokal gerufen. Weiter
O-Ton: Fehlalarm bei Feuerwehreinsatz kann teuer werden
Für einen Großteil der Feuerwehreinsätze in Deutschland stellen die Kommunen keine Rechnungen aus – sie werden von der Allgemeinheit getragen. In bestimmten Fällen erlauben die Feuerwehrgesetze der Bundesländer jedoch, dem Verursacher einen Einsatz in Rechnung zu stellen. Weiter
Mieterin haftet nicht für Folgen eines Fehlalarms bei vermutetem Notfall
Berlin (DAV). Wer hinreichende Anhaltspunkte für einen Notfall in der Nachbarwohnung hat, darf die Feuerwehr rufen. Der Anrufer haftet dann nicht für Schäden, die beim Aufbrechen der Wohnungstür durch die Feuerwehr entstehen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 26. Januar 2011 (AZ: 49 S 106/10) macht die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam.
Eine Mieterin hatte erfolglos versucht, ihre Nachbarin verabredungsgemäß telefonisch zu erreichen. Beim ersten Anruf hatte sie ein Stöhnen vernommen und erfolglos den Vornamen der Nachbarin gerufen. Beim zweiten Anruf hatte niemand den Hörer abgenommen, sondern sie hörte lediglich das Freizeichen. Daraufhin rief sie die Feuerwehr, die nach erfolglosem Klingeln die Wohnungstür aufbrach, aber keinen Notfall feststellen konnte: Die Wohnung war leer. Die Mieterin sollte nun die Kosten für die aufgebrochene Tür von über 1.000 Euro zahlen.
Das Landgericht entschied jedoch, dass sie für die zerstörte Tür nicht geradestehen muss. Den Schaden müsse sie sich nicht zurechnen lassen. Es sei nicht zu beanstanden, dass sie eine Notlage vermutet und die Feuerwehr gerufen habe. Diese habe als Behörde nach dem Feuerwehrgesetz eigenständig geprüft, was zu tun sei und die Tür aufgebrochen. Der Nachbarin sei das nicht vorzuwerfen.
Informationen: www.mietrecht.net