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25Jul/22

O-Ton: Auto auf Waldparkplatz beschädigt – Gemeinde haftet bei Astbruch

Wird auf einem Parkplatz im Stadtwald ein Wagen durch Astbruch beschädigt, kann die Gemeinde für den Schaden haftbar gemacht werden. Auch bei regelmäßigen Kontrollen haftet sie, wenn ein abgestorbener Ast übersehen wurde. In dem Fall ging es um einen etwa vier Meter langen Ast, der den Wagen beschädigte. Das Landgericht Koblenz verdonnerte die Stadt zum Schadenersatz in Höhe von rund 7.500 Euro. Weiter