Tag Archives: Gericht

01Jun/12

O-Ton + Magazin: Spielplatzlärm muss geduldet werden

 Wo Kinder spielen, entsteht Lärm. Daher haben Anwohner eines Spielplatzes keinen Anspruch darauf, dass die Gemeinde genau die Einhaltung der festgelegten Benutzungszeiten kontrolliert und so den möglichen Lärmpegel senkt. Aber wenn Erwachsene nachts für Lärm sorgen, dann muss die Gemeinde sich darum kümmern.

Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Kinderlärm genießt aber einen besonderen Schutz innerhalb des Bundesemissionsschutzgesetzes, weil man sagt: Kinderlärm ist wichtig, das ist auch für die Entwicklung der Kinder notwendig. Also genießen Kinder grundsätzlich erst einmal Schutz. – Länge 14 sec.

Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.anwaltauskunft.de.

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Magazin: Spielplatzlärm muss geduldet werden

Wo Kinder spielen, entsteht Lärm. Daher haben Anwohner eines kommunalen Kinderspielplatzes keinen Anspruch darauf, dass die Gemeinde die Einhaltung der festgelegten Benutzungszeit des Spielplatzes sicherstellt, um den Lärm spielender Kinder außerhalb dieser Zeit zu vermeiden. Aber es gibt andere Ansprüche – hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Zuerst einmal wird es streng juristisch. Denn in Deutschland ist alles geregelt – auch der Krach:

O-Ton: SFX

Das Bundesemissionsschutzgesetz ist auch für den Lärm – bzw. den Schutz davor – zuständig. Aber Lärm ist vor dem Gesetz nicht gleich Lärm!
Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Kinderlärm genießt aber einen besonderen Schutz innerhalb des Bundesemissionsschutzgesetzes, weil man sagt: Kinderlärm ist wichtig, das ist auch für die Entwicklung der Kinder notwendig. Also genießen Kinder grundsätzlich erst einmal Schutz. – Länge 14 sec.

In dem Fall, den der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu entscheiden hatte, hatte ein Mann geklagt, der direkt neben dem Spielplatz wohnte. Es war laut und nicht schön und überhaupt ….

O-Ton: Nicht nur, dass die Kinder sich nicht an die vorgesehenen Benutzungszeiten gehalten haben, sondern auch Jugendliche und Erwachsene nutzen in den Abendstunden und gelegentlich auch nachts den Spielplatz. Der Spielplatz hatte eine besonders gute Lage, man konnte ihn von außen nicht einsehen, er lag an einem Biotop, also war er dafür prädestiniert, dass man sich dort trifft, wenn man nicht unbedingt der Beobachtung ausgesetzt sein möchte. – Länge 20 sec.

Die Richter gaben dem Mann teilweise Recht: Die Kinder muss er akzeptieren, die nächtliche Ruhestörung mit Gesang und Korkenknallen aber nicht.

O-Ton: SFX

Denn die Richter legten fest: Die Gemeinde muss ihre Hausaufgaben machen. Swen Walentowski:

O-Ton: Die Gemeinde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Spielplatz ausschließlich von denen genutzt wird, für die er gebaut ist – nämlich für die Kinder. Und sie muss durch engmaschige Kontrollen dafür sorgen, dass Jugendliche und Erwachsene diesen Platz nicht für ihre Party nutzen können. Damit nämlich die Nachbarschaft auch ein bisschen zur Ruhe kommen kann. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.

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13Mrz/12

O-Ton + Magazin: Keine Werbung gegen den Willen des Empfängers

 Wer keine Reklame von einer Firma erhalten will, muss dies nur dem werbenden Unternehmen direkt mitteilen. Ein Aufkleber „Werbung – nein danke“ am Briefkasten muss nicht sein. Das hat das Landgericht Lüneburg entschieden. Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein über die Begründung der Richter:

O-Ton: Die haben gesagt, das Unternehmen muss sich darauf einstellen, wenn der Mann keine Werbung haben möchte. Vielleicht möchte er ja von anderen Werbung haben. Deshalb ist er nicht verpflichtet, diesen Aufkleber anzubringen. Sondern das Unternehmen muss, wenn ihm ausdrücklich erklärt worden ist, dass die Person keine Werbung haben will, dann es das berücksichtigen. Wahrscheinlich muss derjenige, der die Werbung austrägt, eine Liste mitführen, wo er es nicht reinwerfen darf. – Länge 23 sec.

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

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Magazin: Keine Werbung gegen den Willen des Empfängers

Wer keine Reklame von einer Firma erhalten will, muss dies nur dem werbenden Unternehmen direkt mitteilen. Ein Aufkleber „Werbung – nein danke“ am Briefkasten muss nicht sein. Das hat das Landgericht Lüneburg entschieden. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Die Aufkleber gegen Werbung sind weit verbreitet. Weniger verbreitet ist es, nur vereinzelte Werbung haben zu wollen. In dem Fall war es so, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Vielleicht hat er ein Auswahlinteresse und sagt: Ich will nur von denen nicht und von denen dann schon. Dann ist er allerdings verpflichtet, von dem Unternehmen, von dem er keine Werbung im Briefkasten haben, dies auch mitzuteilen – am besten schriftlich. – Länge 13 sec.

Das hat unser Mann, der spätere Kläger auch getan.

O-Ton: SFX

O-Ton: Und in dem Fall, den hier das Landgericht Lüneburg entschieden hat, war es so, dass das Unternehmen gesagt hat: Na klar, wir werfen Dir keine Werbung mehr ein, wenn Du diesen Aufkleber anbringt. Da hat der Mann gesagt: Ich will keinen Aufkleber – ich möchte nämlich ab und zu mal Werbung haben, aber nicht von Euch! – Länge 13 sec.

Nach zwei weiteren vergeblichen Schreiben klagte der Mann. Swen Walentowski:

O-Ton: Mit Erfolg! Zwar erst in der zweiten Instanz, aber immerhin. Die haben gesagt, das Unternehmen muss sich darauf einstellen, wenn der Mann keine Werbung haben möchte. Vielleicht möchte er ja von anderen Werbung haben. Deshalb ist er nicht verpflichtet, diesen Aufkleber anzubringen. Sondern das Unternehmen muss, wenn ihm ausdrücklich erklärt worden ist, dass die Person keine Werbung haben will, dann es das berücksichtigen. Wahrscheinlich muss derjenige, der die Werbung austrägt, eine Liste mitführen, wo er es nicht reinwerfen darf. – Länge 28 sec.

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

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20Okt/11

O-Ton: Tschechischer Führerschein – ungültig in Deutschland

 Wer seinen Führerschein im Ausland macht, muss auch dort wohnen. Eine deutsche Behörde hat mit Recht eine in Tschechien erworbene Fahrerlaubnis nicht anerkannt, da die Frau zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs nicht in der Tschechischen Republik wohnte. Mit dieser Entscheidung setzte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in die deutsche Rechtsprechung um.

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Wenn Sie nicht in Tschechien gelebt haben, als Sie den Führerschein gemacht haben, dann kann die deutsche Behörde den Führerschein nicht anerkennen. Und das ist auch für die Fälle möglich, in denen sie das erste Mal einen Führerschein in Tschechien erwerben und nicht nur für die Fälle, in denen Sie in Deutschland gar keine Chance mehr hatten, einen Führerschein nochmals zu machen. Weil er Ihnen wegen Trunkenheit im Verkehr aberkannt worden ist und das hat der Europäische Gerichtshof jetzt bestätigt und daraufhin hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung getroffen, dass dieser Führerschein nicht anerkannt werden muss. – Länge 30 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsanwaelte.de.

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20Okt/11

O-Ton + Magazin: Kostenpflichtige Zusatzgarantie nicht wartungsabhängig

 Eine kostenpflichtige zusätzliche Kfz-Herstellergarantie darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob alle Wartungen durchgeführt wurden. Eine Klausel, die eine Garantieleistung bei Überschreitung des Wartungsintervalls ausschließt, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar und ist ungültig – entschied der BGH. Weiter