Tag Archives: Geschwindigkeit

23Okt/13

O-Ton: Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen auch wahrgenommen werden

 Auch wenn ein Tempo 30-Schild gut zu sehen ist, muss der Fahrer nicht bewusst zu schnell gefahren sein. Das Oberlandesgericht Dresden revidierte damit ein Urteil der Vorinstanz. Ob er bewusst oder unbewusst zu schnell gefahren war, ist entscheidend für die Strafe, so die Richter. Weiter

21Mai/12

O-Ton + Magazin: Geschwindigkeitsreduzierung zum Uhu-Schutz rechtswidrig

 Üblicherweise kann man sich gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wehren und muss, wenn man bei einer Überschreitung erwischt wird, zahlen. In einem Fall vor dem Verwaltungsgericht Aachen klagte eine Autofahrerin jedoch erfolgreich gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Landstraße. Denn der Kreis Düren hatte auf diesem Schutz zum Schutz der dort lebenden Uhus maximal 50 Stundenkilometer erlaubt, wo bisher 70 waren.
Ein Fahler des Kreises, so Swen Walentowski von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Er muss zum Beispiel sagen: Hier ist der Schutz des Uhus, wir haben uns hier gerade Gedanken gemacht: Das ist ein nachtaktives Tier, vielleicht machen wir das nur nachts? Vielleicht machen wir das tagsüber? usw. Er muss also sich Gedanken machen und diese Entscheidung begründen können. Allein: Sich selbst gebunden zu haben über diese Vereinbarung mit den Naturschutzverbänden, nur damit diese keine Rechtsmittel gegen den Ausbau der Landstraße einlegen – dadurch bindet der Kreis sich und kann sein Ermessen nicht ausüben. Das darf er nicht, er muss nämlich ein Ermessen ausüben können und sich darüber Gedanken machen und auch begründen, mit welcher Geschwindigkeit hier gefahren werden kann. – Länge 30 sec.

Die geblitzte Autofahrerin jedenfalls profitierte von dem Fehler des Kreises. Nachzulesen unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Geschwindigkeitsreduzierung zum Uhu-Schutz rechtswidrig

Der Uhu gilt als weises Tier – möglicherweise würde er den Kopf schütteln über diesen Fall. Denn zu seinem Schutz war eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h vorgenommen worden, die vorher bei 70 km/h. Aber – so entschied die Verwaltungsgerichtsbarkeit: Geschwindigkeitsübertretung ist nicht gleich Geschwindigkeitsübertretung. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag

Oft kann man sich gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht so wehren wie hier und muss, wenn man bei einer Überschreitung erwischt wird, zahlen.

O-Ton: SFX

In einem Fall vor dem Verwaltungsgericht Aachen klagte eine Autofahrerin jedoch erfolgreich gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Landstraße, sagte Swen Walentowski von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins. Denn entscheidend ist – und das ist wichtig – die Straße selbst:

O-Ton: Es kommt immer darauf an, um welche Straßen es sich handelt und wer dafür verantwortlich ist. Sind es Kreisstraßen, ist es der Kreis, bei Bundesstraßen der Bund, bei Landesstraßen das Land. Auf alle immer die Straßenbehörden, die zuständig sind und die legen fest, welche Höchstgeschwindigkeiten gelten. – Länge 17 sec.

In dem Fall war 50 kmh erlaubt – zum Schutz des Uhus – und unsere Autofahrerin war geblitzt worden. Aber, so fand ihr Anwalt heraus, als die Messanlage gebaut worden war, hatten Umweltschützer dem Kreis deutlich gemacht: 50 Stundenkilometer sind das Maximum, sonst klagen wir.

O-Ton: SFX

Dies wollte der Kreis vermeiden – und folgte bedingungslos dem Wunsch der Uhu-Schützer. Aber das darf er nicht, so Rechtsanwalt Swen Walentowski:

O-Ton: Er muss zum Beispiel sagen: Hier ist der Schutz des Uhus, wir haben uns hier gerade Gedanken gemacht: Das ist ein nachtaktives Tier, vielleicht machen wir das nur nachts? Vielleicht machen wir das tagsüber? usw. Er muss also sich Gedanken machen und diese Entscheidung begründen können. Allein: Sich selbst gebunden zu haben über diese Vereinbarung mit den Naturschutzverbänden, nur damit diese keine Rechtsmittel gegen den Ausbau der Landstraße einlegen – dadurch bindet der Kreis sich und kann sein Ermessen nicht ausüben. Das darf er nicht, er muss nämlich ein Ermessen ausüben können und sich darüber Gedanken machen und auch begründen, mit welcher Geschwindigkeit hier gefahren werden kann. – Länge 30 sec.

Die geblitzte Autofahrerin jedenfalls profitierte von dem Fehler des Kreises. Nachzulesen unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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07Jul/11

O-Ton + Magazin: Verkehrsschilder müssen sichtbar sein

 Verkehrsschilder, die zugewachsen sind, entfalten keine Wirkung. Autofahrer müssen aus der Umgebung – beispielsweise durch die Art der Bebauung – nicht ahnen, dass sie durch eine Tempo-30-Zone fahren. So urteilte das Oberlandesgericht Hamm. Und bewahrte damit einen Temposünder vor Punkten in Flensburg. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das hat sich für den „Verkehrssünder“ richtig gelohnt, denn erst ist 70 gefahren und hat also die Innerorts zulässige Geschwindigkeit um 20 Stundenkilometer überschritten, so dass er nur ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro bezahlen musste, keine Punkte in Flensburg bekam und auch kein Fahrverbot. – Länge 22 sec.

Im anderen Falle – mit 40 zu viel auf dem Tacho – wären das 160 Euro Bußgeld gewesen, drei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Verkehrsschilder müssen sichtbar sein

Verkehrsschilder, die zugewachsen sind, entfalten keine Wirkung. Autofahrer müssen aus der Umgebung – beispielsweise durch die Art der Bebauung – nicht ahnen, dass sie durch eine Tempo-30-Zone fahren. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm macht hellhörig. Denn die Konsequenzen für den Autofahrer sind bemerkenswert. Zuerst aber die Ausgangslage. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Verkehrsschilder müssen für die Verkehrsteilnehmer sichtbar sein. Wenn die durch Laub, Zweige, Blätter oder Büsche verdeckt sind, und für den Verkehrsteilnehmer nicht gesehen werden können, dann entfalten sie keine Wirkung! – Länge 10 sec.

Das war in diesem Falle immens wichtig. Und unser Autofahrer klagte sich durch mehrere Instanzen. Er war zu einer Geldbuße wegen Überschreitung der Geschwindigkeit in einer Tempo-30-Zone um 40 km/h verurteilt worden.

O-Ton: SFX

Klage Nummer1 scheiterte: Das Amtsgericht meinte, der Autofahrer hätte bemerken können, dass der Bereich als Tempo-30-Zone ausgestaltet war. Die Art der Bebauung und eine verengte Fahrbahn wären eindeutige Zeichen dafür.

O-Ton: SFX

Das sah das Oberlandesgericht anders. Maßgebend für die Verbindlichkeit von Verkehrsschildern sei deren Erkennbarkeit – wenn es mit Laub bedeckt ist, ist es wirkungslos. Der Gang zum Anwalt, die Hartnäckigkeit und diese Entscheidung haben sich gelohnt, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Das hat sich für den „Verkehrssünder“ richtig gelohnt, denn erst ist 70 gefahren und hat also die Innerorts zulässige Geschwindigkeit um 20 Stundenkilometer überschritten, so dass er nur ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro bezahlen musste, keine Punkte in Flensburg bekam und auch kein Fahrverbot. – Länge 22 sec.

Im anderen Falle – mit 40 zu viel auf dem Tacho – wären das 160 Euro Bußgeld gewesen, drei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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