Tag Archives: Handy

01Mrz/12

Kollegengespräch: Gefahren für Handys

 In Barcelona wurden gerade die neuesten Trends bei Handys vorgestellt – schneller, höher und weiter. Allerdings: Mit der Entwicklung der Mobiltelefone zu digitalen Alleskönnern werden die Handys – wie Computer auch – verstärkt angegriffen. Nach einer Untersuchung ist Android das Betriebssystem, das am häufigsten attackiert wird.
Christian Funk, Virenanalyst bei Kaspersky Lab, antwortet auf folgende Fragen:

1. Ist Android damit per sé unsicher und man sollte die Finger davon lassen?
2. Welche Faktoren sind das?
3. Darum lautet ja der Tipp, Apps nur aus sicheren Quellen zu laden. Welche Tipps gibt es noch?

Danke Christian Funk.
Mehr dazu unter kaspersky.de.

Kollegengespräch zum Download

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28Feb/12

Über 11.000 Euro für Handy-Rechnung – Kunde muss nicht zahlen

 Schleswig/Berlin (DAV). Bei neuen Handys darf der Käufer davon ausgehen, dass die Navigationssoftware aktuell ist. Wenn dies nicht der Fall ist und automatisch die Karten aktualisiert werden, dann muss der Kunde nicht für die Kosten aufkommen. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft mit Verweis auf ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 15. September 2011 (AZ: 16 U 140/10).

Ein Mobilfunknutzer schloss mit seinem Mobilfunkanbieter einen Vertrag, der auch die Nutzung des Internets einschloss. Die Kosten für diese ergaben sich aus Datenmenge und zeitlicher Nutzung. Der Tarif war so angelegt, dass er sich nur bei geringer Internet-Nutzung rechnete. Für einen Zeitraum von 20 Tagen stellte das Unternehmen dem Mann dann jedoch eine Summe von 11.498,05 Euro in Rechnung.

Wie sich herausstellte, war die Navigationssoftware des neuen Handys Schuld, die der Mann anlässlich einer Vertragsverlängerung günstig bei seinem Anbieter erworben hatte. Als der Kunde die Software auf dem neuen Mobiltelefon installierte, startete automatisch eine Aktualisierung des vorhandenen Kartenmaterials, die mehrere Stunden dauerte.
Als der Kunde den Rechnungsbetrag nicht zahlte, klagte das Unternehmen.

Ohne Erfolg. Der Mobilfunkanbieter habe seine vertraglichen Pflichten verletzt, entschieden die Richter. Er habe seinem Kunden, ohne ihn vor der Kostenfalle zu warnen, ein Mobiltelefon verkauft, das im Rahmen der Installation der Navigationssoftware eine kostenpflichtige automatisch startende Kartenaktualisierung vorsah. Der Käufer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware gehe davon aus, dass diese auf dem aktuellen Stand sei. Müsse er sich im Laufe der Installation entscheiden, ob er eine Kartenaktualisierung in Gang setzen wolle, so dürfe er denken, dass er nur so und ohne weitere Kosten an die ihm laut Vertrag zustehende Software gelangen könne. Auf Abweichendes müsste der Verkäufer ausdrücklich hinweisen, was hier nicht geschehen sei.

Die Behauptung des Unternehmens, der Kunde habe entweder die Micro-SD Karte nicht über den Computer, sondern direkt über das Handy aktualisiert oder aber andere Dinge, wie etwa Musik oder Videos heruntergeladen, wiesen die Richter zurück, da es dafür keinerlei Hinweise gebe.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

06Feb/12

O-Ton + Magazin: Über 11.000 Euro für Handy-Rechnung – Kunde muss nicht zahlen

 Bei neuen Handys darf der Käufer davon ausgehen, dass die Navigationssoftware aktuell ist. Wenn dies nicht der Fall ist und automatisch die Karten aktualisiert werden, dann muss der Kunde nicht für die Kosten aufkommen. In diesem Fall hatte das automatische Nachladen 11.000 Euro Kosten verursacht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Richter haben dem Kunden Recht gegeben. Sie haben gesagt: Erstens hätte der Mobilfunkanbieter vor einer Kostenfalle warnen müssen. Dass bei der Installation der Navigationssoftware automatisch eine Kartenaktualisierung kommt, die kostenpflichtig ist, das darf eigentlich nicht passieren. Und ein Kunde, der ein neues Handy kauft, darf davon ausgehen, dass die aktuelle Software bereits drauf ist. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de.

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Magazin: Über 11.000 Euro für Handy-Rechnung – Kunde muss nicht zahlen

Bei neuen Handys darf der Käufer davon ausgehen, dass die Navigationssoftware aktuell ist. Erfolgt bei der Installation der Software automatisch eine kostenpflichtige Kartenaktualisierung, ohne dass der Mobilfunkanbieter ausdrücklich auf diese Folgekosten aufmerksam gemacht hat, muss der Kunde nicht für die Kosten aufkommen. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag.

Frohen Mutes ging unser Mann, der später vor Gericht landete, los und kaufte sich ein Smartphone.

O-Ton: SFX

Ein bisschen Telefonieren, ein bisschen Surfen – das sollte reichen. Und: Ein bisschen Navigation!
Als der Mann die Software auf dem neuen Mobiltelefon installierte, wurde automatisch das Kartenmaterial aktualisiert – mehrere Stunden lang.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ich gehe davon aus, wenn ich ein Navi drin hab, dann ist diese Navigationssoftware auch auf dem neuesten Stand und ich kann mich damit auch wunderbar orientieren, auch dann, wenn eine Straße neugebaut worden ist. – Länge 10 sec

Doch da irrte sich der Kunde. Mehr noch. Für die Aktualisierung via Internet wurden viele Daten übertragen – Kostenpunkt: Mehr als 11.000 Euro.

O-Ton: SFX

Die wollte der Kunde nicht bezahlen. Begründung: Wenn ich ein neues Handy kaufe, dann kann ich doch bitte schön erwarten, dass die Software auch aktuell ist. Der Mobilfunkanbieter klagte daraufhin – allerdings ohne Erfolg, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski.

O-Ton: Die Richter haben dem Kunden Recht gegeben. Sie haben gesagt: Erstens hätte der Mobilfunkanbieter vor einer Kostenfalle warnen müssen. Dass bei der Installation der Navigationssoftware automatisch eine Kartenaktualisierung kommt, die kostenpflichtig ist, das darf eigentlich nicht passieren. Und ein Kunde, der ein neues Handy kauft, darf davon ausgehen, dass die aktuelle Software bereits drauf ist. – Länge 22 sec.

Der Mann musste die 11.000 Euro nicht bezahlen, der Gang zum Anwalt hatte sich gelohnt. Mehr Informationen zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

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24Nov/11

Kollegengespräch: Mobiles Surfen wird gefährlicher

 Anmoderation: Mobiles Surfen wird gefährlicher – hört man und liest man auch. stimmt das? Und wenn ja – wie kann ich mich schützen? Wir fragen den Experten. Christian Funk, Virenanalyst bei Kaspersky Lab, antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie ist der genaue Stand der Dinge?
2. Und die meisten Schädlinge sind für Googles Betriebssystem Android?
3. Was heißt das, wenn ich mir zu Weihnachten ein neues Smartphone zulegen soll – Finger weg von Android?
4. D.h. ohne meine Zutun kommen die Schädlinge auch nicht aufs Handy?

Mehr Informationen dazu unter Kaspersky.de.

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30Aug/11

Handyrechnung in Höhe von 15.000 Euro muss nicht bezahlt werden

 Berlin (DAV). Wer einen Prepaid-Tarif bei einem Mobilfunkanbieter wählt und sich für die Option „Webshop-Aufladungen 1.0“ entscheidet, muss nur einmalig zehn Euro bezahlen und nicht annährend 15.000 Euro, wenn sich bei diesem Tarif das Handy fortwährend unbegrenzt automatisch auflädt. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 18. Juli 2011 (AZ: 38 O 350/10) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.

Ein Kunde eines Mobilfunkanbieters hat einen Prepaid-Tarif gewählt, den der Anbieter im Internet mit „einfach abtelefonieren, erhöhte Kostenkontrolle, automatische Aufladung möglich“ beworben hatte. Dabei hatte der Kunde sich für die Option „Webshop-Aufladung 1.0“ entschieden. Ende August 2009 stellte ihm der Mobilfunkanbieter dann 14.727,65 Euro für die Telefonnutzung in Rechnung. Hierfür entfielen nach seiner Darstellung 14.706 Euro und 19 Cent auf 15 GPRS-Verbindungen über die SIM Karte des Kunden aus der Zeit vom 8. August 2009 um 0:47 Uhr bis zum 9. August 2009 um 15:15 Uhr. Da der Kunde nicht zahlen wollte, klagte der Mobilfunkanbieter.

Die Richter gaben der Klage des Mobilfunkanbieters nur in Höhe von 10 Euro statt. Wegen der darüber hinaus verlangten 14.017,65 Euro sowie verschiedenen Nebenkosten hat das Landgericht dagegen die Klage abgewiesen. Die nicht näher erläuterte Klausel zur Webshop-Aufladung enthalte allenfalls das Einverständnis des Kunden mit einer einmaligen automatischen Aufladung in Höhe von zehn Euro vor erneutem aktivem Aufladen. Ein fortwährendes unbegrenztes automatisches Aufladen während der Verbindungsnutzung sei damit nicht vereinbart worden.

Information: www.anwaltauskunft.de