Tag Archives: Kinder

22Jan/13

O-Ton-Paket: Verkehrsgerichtstag in Goslar

 Die Aggressivität im Straßenverkehr hat zugenommen, daher beschäftigt sich der 51. Deutsche Verkehrsgerichtstag mit diesem Thema. Allerdings müssen nach Ansicht der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins nicht die Strafen erhöht werden, um mehr Rücksichtnahme im Straßenverkehr zu erreichen. Weiter

01Jun/12

O-Ton + Magazin: Spielplatzlärm muss geduldet werden

 Wo Kinder spielen, entsteht Lärm. Daher haben Anwohner eines Spielplatzes keinen Anspruch darauf, dass die Gemeinde genau die Einhaltung der festgelegten Benutzungszeiten kontrolliert und so den möglichen Lärmpegel senkt. Aber wenn Erwachsene nachts für Lärm sorgen, dann muss die Gemeinde sich darum kümmern.

Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Kinderlärm genießt aber einen besonderen Schutz innerhalb des Bundesemissionsschutzgesetzes, weil man sagt: Kinderlärm ist wichtig, das ist auch für die Entwicklung der Kinder notwendig. Also genießen Kinder grundsätzlich erst einmal Schutz. – Länge 14 sec.

Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.anwaltauskunft.de.

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Magazin: Spielplatzlärm muss geduldet werden

Wo Kinder spielen, entsteht Lärm. Daher haben Anwohner eines kommunalen Kinderspielplatzes keinen Anspruch darauf, dass die Gemeinde die Einhaltung der festgelegten Benutzungszeit des Spielplatzes sicherstellt, um den Lärm spielender Kinder außerhalb dieser Zeit zu vermeiden. Aber es gibt andere Ansprüche – hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Zuerst einmal wird es streng juristisch. Denn in Deutschland ist alles geregelt – auch der Krach:

O-Ton: SFX

Das Bundesemissionsschutzgesetz ist auch für den Lärm – bzw. den Schutz davor – zuständig. Aber Lärm ist vor dem Gesetz nicht gleich Lärm!
Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Kinderlärm genießt aber einen besonderen Schutz innerhalb des Bundesemissionsschutzgesetzes, weil man sagt: Kinderlärm ist wichtig, das ist auch für die Entwicklung der Kinder notwendig. Also genießen Kinder grundsätzlich erst einmal Schutz. – Länge 14 sec.

In dem Fall, den der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu entscheiden hatte, hatte ein Mann geklagt, der direkt neben dem Spielplatz wohnte. Es war laut und nicht schön und überhaupt ….

O-Ton: Nicht nur, dass die Kinder sich nicht an die vorgesehenen Benutzungszeiten gehalten haben, sondern auch Jugendliche und Erwachsene nutzen in den Abendstunden und gelegentlich auch nachts den Spielplatz. Der Spielplatz hatte eine besonders gute Lage, man konnte ihn von außen nicht einsehen, er lag an einem Biotop, also war er dafür prädestiniert, dass man sich dort trifft, wenn man nicht unbedingt der Beobachtung ausgesetzt sein möchte. – Länge 20 sec.

Die Richter gaben dem Mann teilweise Recht: Die Kinder muss er akzeptieren, die nächtliche Ruhestörung mit Gesang und Korkenknallen aber nicht.

O-Ton: SFX

Denn die Richter legten fest: Die Gemeinde muss ihre Hausaufgaben machen. Swen Walentowski:

O-Ton: Die Gemeinde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Spielplatz ausschließlich von denen genutzt wird, für die er gebaut ist – nämlich für die Kinder. Und sie muss durch engmaschige Kontrollen dafür sorgen, dass Jugendliche und Erwachsene diesen Platz nicht für ihre Party nutzen können. Damit nämlich die Nachbarschaft auch ein bisschen zur Ruhe kommen kann. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.

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24Mrz/11

O-Ton + Magazin: Obduktionspflicht bei toten Kindern

Nach dem gewaltsamen Tod des kleinen Kevin in Bremen hat die Hansestadt als erstes Bundesland ein Gesetz auf den Weg gebracht. Danach werden alle Kinder, die unter ungeklärten oder für den Arzt nicht sofort erkennbaren Umständen gestorben sind, obduziert. Weitere Bundesländer sollten dem Beispiel folgen, hofft die Deutsche Kinderhilfe.
Rolf Stöckel, Vorstandssprecher der Deutschen Kinderhilfe, über die Zahl von nicht erkannten Misshandlungen:

O-Ton: Wir schätzen, dass es 32 bis 40 Fälle im Jahr in Deutschland gibt. Das wären zwischen fünf und zehn Prozent von über 400 Fällen von plötzlichem Kindstod – dass das unnatürliche Ursachen hat, etwa Ersticken oder Schütteln – und dass das eben durch reinen Augenschein des Arztes nicht feststellbar ist. – Länge 16 sec.

Eine Pflicht zur Obduktion würde dagegen nach Ansicht der Kinderhilfe helfen, solche Fälle aufzuklären.

Magazin: Obduktionspflicht bei toten Kindern

Für Eltern ist es das Schlimmste, wenn ihr Kind morgens tot im Bett liegt. Aber: Es gibt immer wieder ungeklärte Fälle. Nach dem gewaltsamen Tod des zweijährigen Kevin in Bremen hat die Hansestadt als erstes Bundesland nun ein Gesetz auf den Weg gebracht. Danach werden alle Kinder, die unter ungeklärten oder für den Arzt nicht sofort erkennbaren Umständen gestorben sind, obduziert. Weitere Bundesländer sollten dem Beispiel folgen, hofft die Deutsche Kinderhilfe.

Beitrag:

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Rolf Stöckel, Vorstandssprecher der Deutschen Kinderhilfe:

O-Ton: Wir haben im Jahr etwa 400 Todesfälle bei Kindern unter 15 Jahren, die mit plötzlichem Kindstod oder nicht erklärbarer Todesursache begründet sind. Und insofern halten wir es für sinnvoll, dort noch einmal nachzuhaken. – Länge 15 sec.

In Deutschland gibt es keine weiteren detaillierten Erhebungen – im Gegensatz zu Schweden, Österreich oder Großbritannien. Etwa zehn Prozent, so die Schätzungen, der Todesfälle sind unnatürlich und werden manchmal auch von den Medizinern nicht sogleich per Augenschein erkannt:

O-Ton: Weil in Deutschland jeder Arzt, der gerade die Uni verlässt, den Totenschein ausfüllen kann und damit die Todesursache ja festlegt. – Länge 8 sec.

Nach Bremen läuft die Debatte über eine Obduktionspflicht derzeit auch in Thüringen – denn die entsprechenden Gesetze sind Ländersache. Die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kennt die Debatte und die damit verbundenen Vorschläge bereits seit längerem:

O-Ton: Der eine geht eher in einen medizinischen Bereich, dass nämlich nicht mehr jeder Hausarzt befugt sein soll, einen Leichenschein auszustellen. Sondern die Vorstellung ist, dass es dafür einer besonderen Ausbildung bedarf und dass eben nur spezialisierte Ärzte das machen können sollen. – Länge 17 sec.

Die Ministerrunden diskutieren noch weitere Aspekte, auch das Thema Geld spielt eine Rolle. Für die Kinderhilfe steht fest: Eine Pflicht zur Obduktion würde helfen, Fälle aufzuklären, in denen Kinder möglicherweise zu Tode geschüttelt oder erstickt worden seien. Rolf Stöckel ist daher überzeugt:

O-Ton: Dass eine solche Obduktionspflicht wesentlich dazu beitragen wird, dass es vielleicht weniger Fälle gibt von Kindstötungen, weil Eltern wissen: Das kommt hinterher raus. – Länge 9 sec.

Absage.

O-Ton und Magazin

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