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14Jan/23

O-Ton: Entschädigung nach Geschlechterdiskriminierung bei Bewerbung über eBay–Kleinanzeigen

Mittlerweile dürfte sich herumgesprochen haben: Schreibt man als Arbeitgeber Stellen geschlechtsspezifisch und nicht geschlechtsneutral aus, können Diskriminierte eine Entschädigung verlangen – in der Regel das Dreifache des möglichen Bruttomonatsgehalts. Wer nur eine „Sekretärin“ sucht, diskriminiert. Dies gilt auch, wenn die Bewerbung und Nachfragen über die Chat-Funktion bei eBay-Kleinanzeigen laufen, so das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Weiter