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20Jun/23

O-Ton: E-Scooter: Halter haftet bei Parkverstoß wie beim Auto

Werden E-Scooter auf Gehwegen so abgestellt, dass sie andere Verkehrsteilnehmer behindern und gefährden, liegt ein Verstoß gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot vor. Macht der E-Scooter-Anbieter keine Angaben zum Fahrer, muss er als Halter die Kosten tragen. Diese Halterhaftung gilt wie bei Autohaltern auch, entschied das Amtsgericht Hamburg-Altona. Weiter