Krankenversicherte müssen grundsätzlich ihren Krankenschein pünktlich an die Kasse schicken. Aber: Wenn der Arzt beim Attest bummelt, tragen sie hierfür nicht die Verantwortung, so das Sozialgericht München. Weiter
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O-Ton: Krankheit im Urlaub bescheinigen lassen
Wer im Urlaub krank wird, sollte sich dies ärztlich bescheinigen lassen. Die verlorenen Urlaubstage verfallen in diesem Fall nicht. Weiter
O-Ton: Bei Fälschung des Krankenscheins droht die Kündigung
Wer ärztliche Bescheinigungen „frisiert“, riskiert seinen Arbeitsplatz. Die Vorlage manipulierter Bescheinigungen ist keinesfalls hinnehmbar. Dem Arbeitgeber ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses daher nicht zuzumuten. So entschied das Hessische Landesarbeitsgericht im Fall einer Frau, die ihren Krankenschein „angepasst“ hatte. Weiter