Wer beim Überholen zu wenig Abstand zur Seite hält, muss bei einem Unfall haften. In dem Fall, den das Landgericht Köln entschied, hatte ein Autofahrer beim Verlassen eines Kreisverkehrs den Motorradfahrer touchiert. Insgesamt entstand durch den Sturz ein Schaden von rund 5.000 Euro. Weiter
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O-Ton: Unfall im Kreisverkehr – nicht immer haftet der Einfahrende
Bei einem Kreisverkehr mit mehreren Spuren haftet beim Unfall nicht immer der Einfahrende. Wenn ein Auto auf der linken inneren Spur ohne Blinker fährt, kann man in den Kreisverkehr auf die rechte Spur einfahren – das ist keine Verletzung der Vorfahrt. Diesen Fall hatte das Amtsgericht Bonn zu entscheiden. Weiter
O-Ton: Wer in einen Kreisverkehr einfährt, muss besonders vorsichtig sein
Kommt es an der Einmündung eines Kreisverkehrs zu einem Unfall, spricht vieles dafür, dass der Wartepflichtige den Unfall verursacht hat. So entschied das Landgericht Saarbrücken. Weiter
O-Ton: Autofahrer im Kreisverkehr haben nicht immer Vorfahrt
Entgegen weit verbreiteter Meinung haben Autofahrer im Kreisverkehr nicht automatisch Vorfahrt. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins unter Berufung auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München hin. Weiter
O-Ton: Vorsicht im Kreisverkehr
Autos im Kreisverkehr haben immer Vorfahrt. Fährt jemand in das Rondell ein, muss er warten. Verursacht der Einfahrende trotzdem einen Unfall, dann haftet er allein. So entschied das Amtsgericht Hamburg-Barmbek. Weiter