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24Jun/13

O-Ton: Höhe nicht beachtet – 50 Prozent des Schadens muss Fahrer selbst tragen

 Wer einen Mietwagen fährt und einen entsprechenden Versicherungsschutz abschließt, muss bei Unfällen kaum haften. Begeht der Fahrer aber einen groben Verkehrsverstoß, kann er zur Kasse gebeten werden. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über eine Entscheidung des Landgerichts Hagen. Weiter