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23Jul/20

O-Ton: Anhörungsbogen ignoriert – Fahrtenbuchauflage kommt!

Zwar muss man sich in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren nicht zur Sache äußern, jedoch sollte man seine Mitwirkungspflichten als Fahrzeughalter beachten. Schickt man den übersandten Fragebogen gar nicht zurück, muss man direkt mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen, entschied das Oberverwaltungsgericht Magdeburg. Weiter