Immobilienmakler brauchen für die Verwendung von Fotos einer bewohnten Immobilie in einem Online-Exposé die Einwilligung der Bewohner, so das Landgericht Frankenthal (Pfalz). Bilder von bewohnten Räumen fallen unter die DSGVO, erklärt das Verbraucherrechtsportal „anwaltauskunft.de“. Weiter
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Kollegengespräch: Erst Bordell, dann Frisör – was muss der Makler sagen?
Wohnungen sind in Ballungsräumen knapp. Auch Gewerbeimmobilien in begehrten Lagen sind nicht so üppig vorhanden. Der einen oder andere möchte gern wissen, wer vorher die Räume genutzt hat – man muss aber selbst danach fragen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied: Der Makler oder Vermieter müssennicht von selbst Auskunft geben. Weiter
O-Ton + Kollegengespräch: Wer bezahlt den Makler?
Eigentlich gilt seit dem vergangenen Jahr das Bestellerprinzip bei Maklern: Wer seine Leistung bei der Vermittlung von Wohnraum in Anspruch nimmt, muss ihn bezahlen. Das ist im Gesetz zur Regelung der Wohnraumvermietung so festgeschrieben. Allerdings: In der Praxi gibt es da ein paar Hürden. Weiter
O-Ton + Magazin: Makler muss bezahlt werden
Wenn bei der Vermittlung von Wohnungen oder Grundstücken ein Makler ins Spiel kommt, wird häufig eine Maklergebühr fällig. Die muss auch dann bezahlt werden, wenn ein Grundstück erst nach einem halben Jahr und deutlich günstiger den Besitzer wechselt. Weiter
O-Ton: Maklerprovision für Käufer muss eindeutig vereinbart werden
Der Käufer eines Hauses muss nur dann eine Provision an den Makler zahlen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Hinweis in dem Exposé und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen genügt nicht. Das entschied das Amtsgericht München. Die Maklerfirma hatte geklagt, da der Käufer die Zahlung verweigerte.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton:
Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de
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