Tag Archives: Nutzung

14Nov/12

O-Ton + Magazin: Weder „Nichtnutzer-“ noch „Pfandgebühr“ beim Handy zulässig

 Kunden mit einer Prepaid-Karte beim Handy müssen sich bestimmte Strafgelder nicht gefallen lassen. Weder „Nichtnutzergebühr“ noch „Pfandgebühr“ für die nicht fristgerechte Rücksendung der SIM-Karte nach Vertragsende sind zulässig. So entschied das Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht. Weiter

19Mrz/12

O-Ton + Magazin: Nutzungsausfall auch für Fahrrad

 Die Kehrseite von Spritsparen, gesunder Bewegung und eingesparten Parkgebühren ist – es gibt auch mehr Unfälle mit Radlern. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Da ja immer mehr Leute jetzt mit Fahrrad zur Arbeit fahren, kommt es auch vor, dass ihr Fahrrad aufgrund eines Unfalls beschädigt wird. Da hat jetzt das Landgericht Lübeck entschieden, dass dann, wenn Ihr Fahrrad zur Reparatur ist, Sie für die Zeit einen Nutzungsausfall verlangen können. Der sparsame Geschädigte wird nicht mehr länger bestraft, dass er ein Fahrrad fährt und kein Auto – also sollte ihm auch, genauso wie dem Autofahrer, ein Nutzungsausfall zustehen. – Länge 27 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Nutzungsausfall auch für Fahrrad

Achtung Radfahrer – das ist ein wichtiger Tipp: Wenn ein Fahrrad durch einen Unfall beschädigt wird und repariert werden muss, dann kann man – wie bei einem Auto – Nutzungsausfall von der gegnerischen Versicherung verlangen. Also: Der Unfallgegner muss, wenn er dann schuld ist, die Kosten für Reparatur und Ersatz übernehmen. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag

Gerade jetzt werden immer mehr Fahrräder aus den Kellern geholt, Deutschland tritt in die Pedale!

O-Ton: SFX

Die Kehrseite von Spritsparen, gesunder Bewegung und eingesparten Parkgebühren ist allerdings – es gibt auch mehr Unfälle mit Radlern. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Da ja immer mehr Leute jetzt mit Fahrrad zur Arbeit fahren, kommt es auch vor, dass ihr Fahrrad aufgrund eines Unfalls beschädigt wird. Da hat jetzt das Landgericht Lübeck entschieden, dass dann, wenn Ihr Fahrrad zur Reparatur ist, Sie für die Zeit einen Nutzungsausfall verlangen können. – Länge 20 sec.

So war es auch in dem Fall. Und wie das Leben so spielt, war der Geschädigte ein Mann, der eigentlich mit Autos sein Geld verdient.

O-Ton: SFX

O-Ton: Der Inhaber einer Autovermietungsfirma, der selber zur Arbeit nicht mit dem Auto, sondern mit dem Fahrrad fuhr, wurde in einen Unfall – unschuldig – verwickelt und das Fahrrad wurde beschädigt. – Länge 10 sec.

Das Rad des Autovermieters kostete immerhin 4.000 Euro, die Reparatur lag ebenfalls im vierstelligen Bereich – und war kompliziert. Insgesamt zog sich alles über sieben Wochen hin.

O-Ton: SFX

Nachdem das Amtsgericht die Klage des Radlers noch abgewiesen hatte, hatte er beim Landgericht Erfolg: Natürlich muss der Mann den Nutzungsausfall ersetzt bekommen. Und: Es ist völlig unerheblich, ob er mit dem Auto oder dem Fahrrad zur Arbeit fahre. Bettina Bachmann empfiehlt daher:

O-Ton: Ja, auf alle Fälle würde ich den Nutzungsausfall geltend machen. Denn es ist auch so: Der sparsame Geschädigte wird nicht mehr länger bestraft, dass er ein Fahrrad fährt und kein Auto – also sollte ihm auch, genauso wie dem Autofahrer, ein Nutzungsausfall zustehen. – Länge 13 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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