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11Okt/16

O-Ton: Bei mangelnder Aufklärung über OP-Gefahren kann Schmerzensgeld fällig werden

Wird ein Patient vor einer Operation nicht ordnungsgemäß über das Risiko einer Lähmung aufgeklärt und leidet nach der OP unter Beschwerden, so hat er Anspruch auf Schmerzensgeld. So entschied das Oberlandesgericht Köln. In dem Fall hatte ein Mann nach einer Wirbelsäulenoperation mit massiven Beeinträchtigungen zu kämpfen. Weiter