Tag Archives: Recht

04März/11

O-Ton: Auftraggeber muss Kosten für Einäscherung zahlen

Die Auftraggeberin für eine Einäscherung hat auch dann deren Kosten zu tragen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass sie nicht die Tochter des Verstorbenen ist. Auch wenn das Verwandtschaftsverhältnis nicht so bestand wie angenommen – der Vertrag mit dem Bestattungsunternehmen wird dadurch nicht ungültig. Dies entschied das Amtsgericht München.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. :

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, es kommt gar nicht darauf an, ob Du die Tochter warst oder nicht. Du hast den Auftrag zur Einäscherung gegeben, damit auch die Kostenübernahmeerklärung abgegeben – also musst Du auch die Einäscherung bezahlen. Der Irrtum, dass Du nicht die Tochter bist, das wirkt sich auf das Vertragsverhältnis gar nicht aus. – Länge 16 sec.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

 

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O-Ton

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04März/11

O-Ton: Auch Beamte müssen Chance auf Liebe haben

Beamte mit krankhaften Erektionsstörungen haben Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für Arzneimittel. So hat Verwaltungsgericht des Saarlandes entschieden. Das Landesamt wollte nicht zahlen. Begründung: Potenzpillen werden in den Verwaltungsvorschriften ausgeschlossen. Auch die Arzneimittelrichtlinien sehen keine Erstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung vor.

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins, über die Begründung der Richter:

O-Ton: Wenn sie verordnet werden, sind sie auch beihilfefähig. D.h. die Beamten erhalten ja 70 Prozent für Arzneimittel von der Beihilfe und den Rest von der Krankenkasse. Also muss auch hier die Beihilfe, wie sonst auch, ihren Anteil übernehmen – auch wenn der Arzt Viagra verschrieben hat. – Länge 16 sec.

Mehr Informationen – www.anwaltauskunft.de

 

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O-Ton

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