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09Apr/20

O-Ton: Blick zum Kind auf der Rückbank ist grob fahrlässig

Der Blick zum Kind auf dem Rücksitz des Autos darf nur sehr kurz sein. Dauert das länger und kommt es dadurch zum Unfall, hat der Fahrer grob fahrlässig gehandelt. Ergo: Er muss haften – in dem Fall mit 50 Prozent des gesamten Schadens, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/Main. Weiter