Die Skipper bei Segeltörns haben nicht nur eine große Verantwortung, sondern tragen auch ein hohes Haftungsrisiko. Verletzt sich jemand, haftet der Skipper, sofern er für den Unfall verantwortlich ist. Allerdings: Kann ein Fehler des Skippers nicht festgestellt werden, muss er auch nicht für die Folgen einer Verletzung aufkommen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Vor Gericht aber hatte der Segelfreund keine Chance. Weil das Gericht, sachverständig beraten, kein Fehlverhalten des Skippers erkennen konnte. So wie er das Beiboot an die Segeljacht geführt hat – da sein ihm kein Vorwurf zu machen. – Länge 15 sec.
Mehr Informationen: www.anwaltauskunft.de
###########################
(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.