Die Inflation stellt viele vor erhebliche Probleme. Gerade für Bezieher von Sozialleistungen ist sie eine große Belastung, da die Regelsätze die Preissteigerungen nicht berücksichtigen. Sie können aber nicht bei Gericht einen Inflationsausgleich einklagen, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Weiter
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O-Ton + Kollegengespräch: Kann Staat von Erben Sozialleistungen zurückfordern?
Sozialleistungsträger erbringen teils jahrelang Zahlungen. Oft sind das unterm Strich große Summen. Daher kann der Staat auch bei Erben Ansprüche der Leistungsempfänger für sich geltend machen, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. Weiter
O-Ton: Straftäter auf der Flucht hat keinen Anspruch auf Sozialhilfe
Ein rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilter und per Haftbefehl gesuchter Straftäter hat keinen Anspruch auf Gewährung von Sozialhilfeleistungen. Weiter
O-Ton: Sozialhilfeträger kann Geschenke verarmter Schenker zurückfordern
Wenn jemand aus seinem Vermögen Grundstücke oder Bargeld verschenkt und später Sozialhilfe beantragen muss, dann kann das für die Beschenkten unangenehm werden. Der Sozialhilfeträger kann nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg vieles zurückfordern. In dem Fall hatte eine Mutter ihrer Tochter erhebliche Geschenke gemacht und war danach verarmt.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein über den Fall:
O-Ton: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit für jeden, der etwas verschenkt, wenn er später verarmt, wieder Geschenke zurückzufordern. Hier ist durch den Tod der Mutter dieser Anspruch auf den Sozialversicherungsträger übergegangen. Hier liegt auch keine wirtschaftliche Härte vor, die einem solchen Anspruch vielleicht entgegen stehen würde. Denn ein Grundstück, was sie von der Mutter erhalten hatte, hat sie später für mehrere Hunderttausend Euro verkauft, weil man dort Sand abbauen konnte. – Länge 22 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden juristischen Beistand für Streitigkeiten mit dem Finanzamt gibt es unter anwaltauskunft.de.
O-Ton zum Download
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