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25Feb/16

O-Ton + Kollegengespräch: Spesenbetrug muss konkret nachgewiesen werden

Für eine außerordentliche Kündigung muss der Chef beweisen, dass es dafür auch einen wichtigen Grund gibt. Die Rechtfertigung des Arbeitnehmers muss er im Zweifelsfall auch entkräften können. Sonst ist die Kündigung unwirksam, entschied das Landesarbeitsgericht Köln. In dem Fall ging es um einen Mann, der für seine Firmenkreditkarte über Jahre keine Einzelbelege vorlegen musste. Weiter