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08Mai/23

O-Ton: Einzelveranlagung kann nicht wieder nachträglich gekippt werden

Wenn nach der Trennung eine getrennte steuerliche Veranlagung vereinbart ist, bleibt es dabei. Dies gilt auch dann, wenn ein Partner seine Zustimmung rückgängig machen will. In dem Fall erhielt die Frau eine Rückerstattung von knapp 11.000 Euro, der Mann dagegen musste rund 23.000 Euro nachzuzahlen und wollte rückwirkend die gemeinsame Veranlagung erreichen. Weiter