Bei Rechtsstreitigkeiten vor Gericht müssen regelmäßig auch Sachverständigengutachten eingeholt werden. Dies kann in sozialgerichtlichen Verfahren schnell die finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen übersteigen. Nach einem Arbeitsunfall musste das Landessozialgericht München entscheiden, wer die Kosten für ein Gutachten von der Staatskasse übernimmt. Weiter
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O-Ton: Bei Rücknahme des Bußgeldbescheids zahlt die Staatskasse
Bei Rücknahme des Bußgeldbescheids nach Einspruch muss die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen tragen. Dazu gehören auch die Kosten für den Rechtsanwalt, so das Amtsgericht Maulbronn. In dem Fall sollte der Betroffene nach einem Unfall ein Bußgeld zahlen, wehrte sich und das Verfahren wurde eingestellt. Die Auslagen sollte er selbst übernehmen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn die Behörde einen Bußgeldbescheid zurücknimmt, muss sie die Kosten des Verfahrens und die notwenigen Auslagen, die der Betroffene hatte, ersetzen. Also auch die Anwaltskosten. Anwaltskosten gehören dazu, denn die wären ja nicht angefallen, wenn nicht der Bußgeldbescheid gekommen wäre. - Länge 15 sec.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.
O-Ton: Einstellung des Bußgeldverfahrens wegen Verjährung: Staatskasse muss Kosten übernehmen
Die Staatskasse muss alle notwendigen Kosten übernehmen, wenn ein Bußgeldverfahren wegen Verjährung eingestellt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Verjährung eingetreten ist, weil der Bußgeldbescheid nicht zugestellt werden konnte, so das Amtsgericht Büdingen. Weiter