Wer im Urlaub von Insekten genervt wird, kann dies nicht unbedingt dem Reiseveranstalter in die Schuhe schieben und als Reisemangel mit Schadensersatzansprüchen deklarieren. So erging es einem Kölner Ehepaar aus Vietnamreise. Die beiden wurden gestochen, vor Gericht bissen sie aber auf Granit. Weiter
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O-Ton: Nacktsein ist keine Straftat!
Wer bei Sommer und Sonne auf möglichst viel Kleidung verzichtet, kann das tun – sollte aber besser nicht nackt durch Innenstädte laufen. Zwar begeht man dadurch keine Straftat, ein Bußgeld droht aber dennoch. Weiter
O-Ton: Schmutziger Strand im Urlaub heißt nicht automatisch Geld zurück
Bei einem Reisemangel darf man in der Regel den Preis für den Urlaub mindern. Voraussetzung ist aber, dass der Veranstalter auch den Mangel beheben kann. Weiter
O-Ton und Kollegengespräch: Wo ist FKK erlaubt und wo nicht?
Die Temperaturen steigen, die Hüllen fallen! Was an einer Stelle durchaus als legitim gilt, kann an anderer Stelle auch Ärger hervorrufen. Dann nämlich, wenn sich andere dadurch belästigt fühlen. Weiter