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03Jul/13

O-Ton: Vorsicht bei automatischen Türen

 Wenn sich ein Kind an einer automatischen Tür verletzt, bekommt es nicht in jedem Fall Schmerzensgeld. Dafür müsste die sogenannte Verkehrssicherungspflicht verletzt worden sein, was aber nur bei unerwarteten Störungen der Fall ist. Benutzer, oder wie im Fall des Amtsgerichts München die Eltern einer Vierjährigen, müssen selbst aufpassen. Weiter