Tag Archives: Urteil

20Dez/11

O-Ton: Mehr Hundesteuer für Bullterrier als für Dackel zulässig

 Die Kommunen können die Hundesteuer nach der Gefährlichkeit der Hunde staffeln. Eine höhere Besteuerung von gefährlichen Hunden ist sachlich gerechtfertigt und mit dem Gleichheitssatz vereinbar, so das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Danach muss
für Bullterrier mehr bezahlt werden als für Dackel.

Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Grundsätzlich ist es so, dass Kommunen die Hundesteuer staffeln können, auch nach der Gefährlichkeit der Hunde. Es geht da nicht um Statistiken, sondern dass die Kommunen Listen heranziehen, die auch in anderen Bundesländern gelten und die Gefahr bzw. die Gefährlichkeit verschiedener Hunde festlegen – und sie können für gefährlichere Hunde auch eine höhere Steuer verlangen. Das ist rechtens. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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20Dez/11

O-Ton: Feuerwehreinsatz muss bezahlt werden

 Wer für einen Feuerwehreinsatz verantwortlich ist, muss auch die Kosten dafür tragen. So ging es auch zwei Schwesternschülerinnen, die mit ihrem Herd eine Brandmeldeanlage ausgelöst hatten. Sie müssen 900 Euro für den Einsatz bezahlen, entschied das Amtsgericht München.
Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wer dafür verantwortlich ist, dass es zu einem Feuerwehreinsatz gekommen ist, der muss auch die Kosten dafür tragen. Selbst dann, wenn es gar keinen Brand gab, sondern die Feuerwehr nur ausgerückt ist, weil es eine starke Rauchbildung gab und jemand hat gedacht, dort ist ein Feuer oder die Brandmeldeanlage Alarm geschlagen hat. – Länge 18 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Feuerwehreinsatz muss bezahlt werden

Gerade jetzt in dieser Jahreszeit hat man das Gefühl, dass die Feuerwehr häufiger im Einsatz ist. Aber nur wenige wissen: Wer einen solchen Einsatz auslöst, muss auch die Kosten dafür tragen. Das gilt auch dann, wenn es gar kein Feuer gab. Hier ist der ganze Fall, den das Amtsgericht München zu entscheiden hatte.

Beitrag:

Generell ist die Rechtslage so, erläutert Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wer dafür verantwortlich ist, dass es zu einem Feuerwehreinsatz gekommen ist, der muss auch die Kosten dafür tragen. Selbst dann, wenn es gar keinen Brand gab, sondern die Feuerwehr nur ausgerückt ist, weil es eine starke Rauchbildung gab und jemand hat gedacht, dort ist ein Feuer oder die Brandmeldeanlage Alarm geschlagen hat. – Länge 18 sec.

In dem Fall war es so: Zwei Schwesternschülerinnen hatten sich im Wohnheim einen Herd angeschafft. Das war zwar verboten, aber darüber setzten sich die beiden jungen Frauen hinweg.

O-Ton: SFX

Eines Abends bekamen sie Appetit auf Kroketten. Allerdings dauerte die Zubereitung auf dem Herd überdurchschnittlich lange, die Schwesternschülerinnen schliefen ein – die Kroketten verbrannten. Durch den Rauch schlug die Brandmeldeanlage im Flur an.

O-Ton: Darauf rückte die interne Feuerwehr des Krankenhauses, auf diesem Gelände befand sich das Schwesternwohnheim, mit vier Fahrzeugen und 23 Personen aus. Sämtliche Bewohner dieses Schwesternwohnheimes wurden evakuiert. Es sind Kosten für den Einsatz in Höhe von 900 Euro entstanden. – Länge 20 sec.

O-Ton: SFX

Die Schwesternschülerinnen wollten diese Kosten nicht übernehmen. Begründung: Der Einsatz in der Größe sei nicht gerechtfertigt gewesen. Außerdem war es die interne Feuerwehr, die im Übrigen sowieso auf dem Gelände präsent sei. Damit sei dem Krankenhaus auch keinen Schaden entstanden. Doch das Gericht urteilte anders. Swen Walentowski:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, es ist sogar im Interesse der Schwesternschülerinnen gewesen, dass die Feuerwehr ausrückt. Was wäre denn, wenn es tatsächlich ein Brand gewesen wäre? Insgesamt gab es dort über 150 Zimmer in dem Schwesternwohnheim. Und wenn es gebrannt hätte, dann braucht man auch die vielen Fahrzeuge und die vielen Menschen. – Länge 16 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de.

Absage.

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20Dez/11

O-Ton: Unfall in Afghanistan: Soldat muss Schaden ersetzen

 Ein Berufssoldat, der während seines Einsatzes in Afghanistan mit einem Stapler unzureichend gesicherte Ladung transportiert und durch deren Herabfallen einen Unfall verursacht, muss den entstandenen Schaden ersetzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über den Fall:

O-Ton: Der Container war ein bisschen beschädigt, die wiederum mit 20 Kilo schweren Eisenplatten verankert war. Trotzdem kam es zu einer Windböe und die Plane flog weg. Ein paar Paletten fielen herunter und beschädigten ein Bundeswehrfahrzeug und den Stapler selbst. Und jetzt wollte die Bundesrepublik Deutschland den Sachschaden von rund 1.400 Euro von dem Soldaten ersetzt bekommen haben. – Länge 20 sec.

Und er musste zahlen – denn ein Soldat, der vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden dienstlichen Pflichten verletzt, habe nach dem Soldatengesetzt dem Dienstherrn den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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02Dez/11

O-Ton: 2x Schaden = 1x Bezahlen

 Wenn eine Versicherung einen Autoschaden reguliert und der Schaden behoben wird, dann muss man bei einem neuen Fall genau darlegen, was sich gegenüber der ersten Regulierung verändert hat. Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach. So entschied das Amtsgericht München nach einem Hagelschaden. Für die ersten Beulen hatte die Versicherung gezahlt, der Autobesitzer bekam sein Geld – und fuhr mit den Dellen weiter. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Nächstes Jahr, wieder Hagel – wieder Hagelschaden! Jetzt wollen Sie wieder Geld von der Versicherung haben, und da sagt die: Halt! Du bekommst nur die Schäden ersetzt, die aufgrund des zweiten Hagelgewitters eingetreten sind. Und da hat dann der Geschädigte etwas in die Röhre geschaut, weil der Nachweis wohl sehr schwierig ist – was sind Schäden vom ersten Hagelschäden, was sind die, die der zweite Hagelschauer verursacht hat. – Länge 24 sec.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

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29Nov/11

O-Ton: Ladung unzureichend gesichert – Versicherung kürzt Leistung

 Wer seine Ladung – hier einen Porsche auf einem Anhänger – nicht richtig sichert und dadurch beim Transport einen Schaden der Ladung hervorruft, muss mit einer Kürzung der Versicherungsleistung rechnen. So entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken.
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV):

O-Ton: Die Versicherung sagte, das nicht ordnungsgemäße Befestigen sei grob fahrlässig gewesen. Man habe berücksichtigen müssen, dass der Porsche aufgrund seines Heckmotors eine andere Fixierung benötigt. Deswegen wurde die Versicherungsleistung um 25 Prozent gekürzt. – Länge 13 sec.

Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de

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