Der Veranstalter eines Fußballbundesligaspiels muss keinen Schadensersatz an einen Mann zahlen, der im Stadion angeblich von einem Feuerwerkskörper verletzt wurde. Er sei seiner Sicherungspflicht nachgekommen, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit dem ganzen Fall:
O-Ton: Das Gericht hat gesagt: In dem Moment sei der Veranstalter nicht verantwortlich, wenn er alles für ihn Zumutbare durchgeführt hat. Alle Stadionbesucher wurden beim Betreten des Stadions nach Feuerwerkskörpern durchsucht. Die Gäste des Gästeblocks wurden noch ein zweites Mal persönlich durchsucht, ob sie Feuerwerkskörper oder andere gefährliche Gegenstände bei sich haben und somit hat der Veranstalter alles ihm Zumutbare getan. – Länge 18 sec
Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.
Magazin: Veranstalter eines Bundesligaspiels muss nicht zahlen
Der Veranstalter eines Fußballbundesligaspiels muss keinen Schadensersatz an einen Mann zahlen, der im Stadion angeblich von einem Feuerwerkskörper verletzt wurde. Er sei seiner Sicherungspflicht „gerade noch“ nachgekommen, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Hier ist der ganze Fall.
Beitrag:
Das Spiel selbst war schon lange abgepfiffen, die juristische Auseinandersetzung aber ging mehrfach in die Verlängerung. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit dem ganzen Fall:
O-Ton: Während eines Bundesligaspiels explodierte angeblich neben dem Ohr des Klägers mindestens ein Feuerwerkskörper. Er hat gesagt, ich habe dadurch ein Trauma erlitten. Kopfschmerzen, Schwindelanfälle und Schlafstörungen sowie Hörschäden. Und er wollte jetzt Schadensersatz vom Veranstalter des Bundesligaspiels. – Länge 17 sec.
Verständlich, dass sich da der Jubel beim Veranstalter in Grenzen hielt:
O-Ton: SFX
Der Fall ging über die volle Spielzeit, erst das Oberlandesgericht sorgte für den endgültigen Schlusspfiff. Allerdings: Der Geschädigte bekam für seine Wünsche nach Schadensersatz die rote Karte gezeigt.
O-Ton: Das Gericht hat gesagt: In dem Moment sei der Veranstalter nicht verantwortlich, wenn er alles für ihn Zumutbare durchgeführt hat. Alle Stadionbesucher wurden beim Betreten des Stadions nach Feuerwerkskörpern durchsucht. Die Gäste des Gästeblocks wurden noch ein zweites Mal persönlich durchsucht, ob sie Feuerwerkskörper oder andere gefährliche Gegenstände bei sich haben und somit hat der Veranstalter alles ihm Zumutbare getan. – Länge 18 sec
Zwar handelte es sich bei dem betreffenden Bundesligaspiel um ein „Risikospiel“, da es zuvor häufiger zu Ausschreitungen zwischen beiden Fanblöcken gekommen war. Dennoch sei alles beim Veranstalter nach den üblichen Sicherheitsstandards gelaufen, erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski:
O-Ton: Natürlich kann er Metalldetektoren und Scanner einsetzen, aber das ist nicht nationaler oder internationaler Standard und somit reicht das aus. – Länge 5 sec.
Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.
Absage.
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