Tag Archives: Urteil

07Apr/11

Keine Schadensersatzpflicht für den Veranstalter eines Bundesligaspiels

Frankfurt a. M./ Berlin (DAV). Der Veranstalter eines Fußballbundesligaspiels muss keinen Schadensersatz an einen Geschädigten zahlen, der im Stadion angeblich von einem Feuerwerkskörper verletzt wurde. Er sei seiner Sicherungspflicht „gerade noch“ nachgekommen, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am 24. Februar 2011 (AZ: 3 U 140/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Während eines Bundesligaspiels explodierte angeblich neben dem Ohr des Klägers mindestens ein Feuerwerkskörper. Dadurch leidet er nun an dauernden Hörschäden, Kopfschmerzen, Schwindelanfällen und Schlafstörungen.

Das OLG entschied, dass die Veranstalterin des Bundesligaspiels „gerade noch“ ihrer Sicherungspflicht nachgekommen sei. Zwar handelte es sich bei dem betreffenden Bundesligaspiel um ein „Risikospiel“, da es zuvor häufiger zu Ausschreitungen zwischen beiden Fanblöcken gekommen war, dennoch habe die Beklagte nach den üblichen Sicherheitsstandards gehandelt. Alle Zuschauer wurden beim Betreten des Stadions besonders auf das Mitführen von Feuerwerkskörpern kontrolliert. Die Gästefans wurden beim Betreten des Stadionblocks außerdem ein zweites Mal auf Feuerwerkskörper überprüft. Eine dritte Kontrolle erging stichprobenartig. Dass die Veranstalterin auf moderne Hilfsmittel, wie Metalldetektoren und Scanner verzichtete, sei ihr hingegen nicht vorzuwerfen, da sich die Kontrollen nach den Standards nationaler und internationaler Spiele richteten.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

07Apr/11

Mietsicherheit nicht für Anwaltskosten

Duisburg/Berlin (DAV). Ein Vermieter darf die vom Mieter hinterlegte Mietsicherheit nicht dafür verwenden, die Kosten für eine Rechtsverteidigung zu begleichen, die aufgrund einer unberechtigten gerichtlichen Inanspruchnahme durch den Mieter entstanden sind. Über diese Entscheidung des Landgerichts Duisburg vom 18. Mai 2010 (AZ: 13 S 58/10) informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

In einer Mietwohnung kam es zu einem Wasserschaden. Der Mieter kündigte und klagte auf Schadensersatz. Außerdem forderte er die Rückgabe des zugunsten des Vermieters verpfändeten Sparbuches, das er bei Vertragsabschluss als Mietsicherheit zur Verfügung gestellt hatte. Der Vermieter behielt das Sparbuch jedoch. Er ging davon aus, dass er nach dem Gerichtsverfahren einen Anspruch auf Erstattung der Kosten seiner Rechtsverteidigung habe.

Das Gericht lehnte jedoch ein Zurückbehaltungsrecht des Vermieters ab. Eine Mietsicherheit diene der Absicherung von Mietausfällen, der Sicherung von Ansprüchen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen und auf Schadensersatz für den Fall, dass der Mieter die Wohnung beschädige. Dagegen sei es nicht Sinn der Mietsicherheit, die Kosten einer Rechtsverteidigung des Vermieters zu sichern, sollte dieser vom Mieter ungerechtfertigt gerichtlich belangt werden. Hinzu komme, dass der Anspruch auf eine solche Kostenerstattung in der Regel erst nach der gerichtlichen Entscheidung fällig sei. Der Vermieter sei aber nicht berechtigt, die Kaution so lange zurückzuhalten, bis diese Kostenerstattungsansprüche fällig würden. Es sei kein Grund ersichtlich, so die Richter, weshalb der Vermieter besser gestellt sein sollte als etwaige andere Gläubiger des Mieters.

Informationen: www.mietrecht.net

31Mrz/11

O-Ton: Auskunftsrecht auch bei „vergessenen“ Sparbüchern

 Banken müssen Auskunft auch über das Guthaben von „vergessenen“ Sparbüchern erteilen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und gab einem Kläger Recht, der erst durch den Tod seines Vaters in den Besitz des Sparbuches gekommen war.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft über das Urteil:

O-Ton: Einem solchen Sparbuch kommt eine erhebliche Beweisfunktion zu, die nur unter extremen Bedingungen erschüttert werden kann. Die Echtheit der Unterschrift des Bankmitarbeiters liegt somit in der Verantwortung der Bank. Ggfs müsse die Bank die Geschäftsunterlagen über die handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist hinweg aufbewahren, so dass sie selbst die Echtheit überprüft werden könne. Wenn ein Sachverständiger feststellt, das Sparbuch ist echt – dann hat er auch einen Anspruch. – Länge 24 sec.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

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O-Ton
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31Mrz/11

O-Ton: Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs

Auch eine Mutter, die ihre Kinder zweisprachig erziehen möchte, kann sich nicht gegen die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs wehren. Geklagt hatte eine Frau aus dem Kosovo, die mit ihrem deutschen Ehe-Partner zwei Kinder hat. Damit die beiden Kinder gut integriert aufwachsen können, ist die Mutter besonders integrationsbedürftig und muss daher an dem Deutschkurs teilnehmen, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Die Mutter wollte das nicht, weil sie gesagt hat: Ich habe zwei deutsche Kinder, die lernen deutsch über den Vater. Und bei mir sollen sie meine Muttersprache erlernen, weil ich die Kinder eben zweisprachig erziehen will. Das Gericht hat gesagt: Eine Mutter von zwei deutschen Kindern sei besonders integrationsbedürftig. Und deshalb müsse sie auch Deutsch lernen und an dem Integrationskurs teilnehmen. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

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O-Ton
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31Mrz/11

O-Ton + Magazin: Veranstalter eines Bundesligaspiels muss nicht zahlen

 Der Veranstalter eines Fußballbundesligaspiels muss keinen Schadensersatz an einen Mann zahlen, der im Stadion angeblich von einem Feuerwerkskörper verletzt wurde. Er sei seiner Sicherungspflicht nachgekommen, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit dem ganzen Fall:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: In dem Moment sei der Veranstalter nicht verantwortlich, wenn er alles für ihn Zumutbare durchgeführt hat. Alle Stadionbesucher wurden beim Betreten des Stadions nach Feuerwerkskörpern durchsucht. Die Gäste des Gästeblocks wurden noch ein zweites Mal persönlich durchsucht, ob sie Feuerwerkskörper oder andere gefährliche Gegenstände bei sich haben und somit hat der Veranstalter alles ihm Zumutbare getan. – Länge 18 sec

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Veranstalter eines Bundesligaspiels muss nicht zahlen

Der Veranstalter eines Fußballbundesligaspiels muss keinen Schadensersatz an einen Mann zahlen, der im Stadion angeblich von einem Feuerwerkskörper verletzt wurde. Er sei seiner Sicherungspflicht „gerade noch“ nachgekommen, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Das Spiel selbst war schon lange abgepfiffen, die juristische Auseinandersetzung aber ging mehrfach in die Verlängerung. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit dem ganzen Fall:

O-Ton: Während eines Bundesligaspiels explodierte angeblich neben dem Ohr des Klägers mindestens ein Feuerwerkskörper. Er hat gesagt, ich habe dadurch ein Trauma erlitten. Kopfschmerzen, Schwindelanfälle und Schlafstörungen sowie Hörschäden. Und er wollte jetzt Schadensersatz vom Veranstalter des Bundesligaspiels. – Länge 17 sec.

Verständlich, dass sich da der Jubel beim Veranstalter in Grenzen hielt:

O-Ton: SFX

Der Fall ging über die volle Spielzeit, erst das Oberlandesgericht sorgte für den endgültigen Schlusspfiff. Allerdings: Der Geschädigte bekam für seine Wünsche nach Schadensersatz die rote Karte gezeigt.

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: In dem Moment sei der Veranstalter nicht verantwortlich, wenn er alles für ihn Zumutbare durchgeführt hat. Alle Stadionbesucher wurden beim Betreten des Stadions nach Feuerwerkskörpern durchsucht. Die Gäste des Gästeblocks wurden noch ein zweites Mal persönlich durchsucht, ob sie Feuerwerkskörper oder andere gefährliche Gegenstände bei sich haben und somit hat der Veranstalter alles ihm Zumutbare getan. – Länge 18 sec

Zwar handelte es sich bei dem betreffenden Bundesligaspiel um ein „Risikospiel“, da es zuvor häufiger zu Ausschreitungen zwischen beiden Fanblöcken gekommen war. Dennoch sei alles beim Veranstalter nach den üblichen Sicherheitsstandards gelaufen, erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski:

O-Ton: Natürlich kann er Metalldetektoren und Scanner einsetzen, aber das ist nicht nationaler oder internationaler Standard und somit reicht das aus. – Länge 5 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

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O-Ton und Magazin

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