Der Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen ist hoch – eine Schwangerschaft bei Abschluss eines Arbeitsvertrages muss in der Regel nicht offengelegt werden. Gilt dies auch für befristete Arbeitsverträge? Ja, entschied das Arbeitsgericht Gera. Weiter
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O-Ton: Höhere Strafe wegen K.O.-Tropfen
Wer bei einer Straftat ein gefährliches Werkzeug wie Waffen einsetzt, muss mit einer höheren Strafe rechnen. Dazu können auch Flüssigkeiten wie K.O.-Tropfen zählen, so das Landgericht Saarbrücken. Weiter
O-Ton: OLG Köln kippt 14-Tage-Gültigkeit ‚mobiler Briefmarken‘
„Zeitlich begrenzte“ Briefmarken sind tabu, so das Oberlandesgericht Köln. Die Deutsche Post hatte via App sogenannte mobile Briefmarken angeboten und sie auf 14 Tage begrenzt. Diese digitalen Marken verfielen laut den Geschäftsbedingungen des Unternehmens zwei Wochen nach dem Kaufdatum. Weiter
O-Ton: Facebook-Beziehungsstatus nicht relevant für Unterhaltsvorschuss
Der Beziehungsstatus bei Facebook eines Elternteils ist nicht entscheidend beim Unterhaltsvorschuss, so das Verwaltungsgericht Meiningen. In dem Fall hatte ein Vater den Unterhaltsvorschuss für seine bei ihm lebenden Kinder beantragt. Er und die Kindsmutter lebten getrennt. Weiter
O-Ton: Abgesprochener Unfall – Versicherung muss nicht zahlen
Abgesprochene Unfälle können durch eine ungewöhnliche Häufung typischer Umstände nachgewiesen werden. Wenn beispielsweise ein Unfall nicht nachvollziehbar ist oder Vorschäden verschwiegen wurden, kann dies der Fall sein. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Erkannt wurde es an dem Fahrverhalten des Unfallverursachers. Er hat erst gebremst, dann wieder nicht gebremst und außerdem hat er viel zu spät gelenkt. Zusätzlich kam noch dazu, dass er einen Vorschaden verschwiegen hat. - Länge 13 sec.
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