Eine Schwangerschaft ist bei normalem Verlauf keine Erkrankung – und damit auch kein Grund für die Stornierung einer Reise. Allerdings: Wenn wegen Komplikationen die behandelnde Ärztin von der Reise abrät, dann muss die Reiserücktrittsversicherung zahlen, entschied das Amtsgericht München. Weiter
Tag Archives: Versicherung
O-Ton: Allergische Reaktion ist Unfall
Eine allergische Reaktion kann auch im versicherungsrechtlichen Sinne ein Unfall sein. So entschied das Oberlandesgericht München. In dem Fall war ein geistig behindertes Kind an einer allergischen Reaktion gestorben – vermutlich hervorgerufen durch nusshaltige Schokolade. Weiter
O-Ton + Kollegengespräch: 56 Prozent der Deutschen kennen ihre Rechte nicht
Im Leben ist ein Mensch durchschnittlich an über drei Verkehrsunfällen beteiligt. Seine Rechte nach dem Crash kennt jedoch nicht einmal jeder Zweite, so das Ergebnis einer aktuellen Studie. Von dieser Unwissenheit profitieren vor allem Versicherungskonzerne. Weiter
O-Ton: Gleichmäßigkeitsprüfung ist kein Autorennen und somit versichert
Wer mit seinem Auto an einem Rennen teilnimmt, genießt nicht den Schutz der Kfz-Versicherung. Meist finden sich in den Verträgen sogenannte „Rennklauseln“, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins. Bei einer Gleichmäßigkeitsprüfung gilt der Versicherungsschutz aber, so das Landgericht München II. Wo ist der genaue Unterschied? Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft:
O-Ton: Beim Gleichmäßigkeitswettbewerb verpflichten sich die teilnehmenden Fahrer immer die gleiche Geschwindigkeit pro Runde zu fahren. Also nicht besonders schnell, also immer gleich schnell. Das ist dann kein Rennen, denn bei einem Rennen geht es darum, der Schnellste zu sein, an der Spitze zu sein, die anderen zu überholen. Das ist bei einem Gleichmäßigkeitswettbewerb nicht der Fall. Und deswegen sind diese Wettbewerbe auch nicht von der Rennklausel erfasst, die sich in den meisten Kfz-Versicherungen befindet. – Länge 25 sec.
Tipps und Hinweise bei einem Unfall sowie eine Anwaltssuche findet man unter schadenfix.de.
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O-Ton: Regenwasser in der Garage – keine Überschwemmung
Gegen Überschwemmungen können sich Hausbesitzer versichern. Läuft aber lediglich Regenwasser in die unterirdische Garage, liegt keine klassische Überschwemmung vor, die von der Elementarschadenversicherung gedeckt ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton:
Mehr zu dem Thema unter www.anwaltauskunft.de.
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