Üblicherweise erhält man nach einem Verkehrsunfall bis zur Reparatur des Wagens einen Nutzungsausfall für wenige Wochen. Dauert die Reparatur aber mehr als ein Jahr, kann unter Umständen auch Nutzungsausfall für diese Zeit beansprucht werden, entschied das Landgericht Bielefeld. Weiter
Tag Archives: Werkstatt
O-Ton: Autobesitzer muss mangelhafte Pkw-Reparatur beweisen
Kommt es zu einem Schaden nach der Reparatur in einer Werkstatt, kann ein Reparaturfehler vorliegen. Allerdings muss der Autobesitzer dies nachweisen, entschied das Landgericht Coburg. Weiter
O-Ton: Kostenvoranschlag für Autoreparatur oder kostenpflichtiger Gutachtensauftrag?
Nach einem leichten Unfall wollen Betroffene oft nur wissen, was eine Reparatur kosten würde. Was ist, wenn ein Formular mit „Schadensaufnahme“ überschrieben ist, unten aber im Kleingedruckten ein Gutachten beauftragt wurde? Weiter
O-Ton: Werkstatt hat Anspruch auf Standgeld
Wird ein Unfallfahrzeug in einer Werkstatt abgestellt, kann sie Standgeld verlangen. Wenn der Wagen allerdings jahrelang dort unrepariert bleibt, steigt das Standgeld nicht ins Unermeßliche. Es bleibt auf den Restwert des Auto begrenzt. Weiter
O-Ton + Magazin: Garantiezusage ist für Hersteller bindend
Wenn Autohersteller ihren Kunden Garantie zusichern, dann müssen sie auch dazu stehen. Wenn sich nachträglich herausstellt, dass nicht alles aus dem Kleingedruckten der Garantiebedingungen erfüllt ist, gilt trotzdem die einmal gemachte Zusage! So entschied Oberlandesgericht Koblenz.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Der Hersteller hat auf Anfrage der Werkstatt eine vorbehaltlose Garantiezusage gegeben. Und die kann er kann er nicht im Nachhinein abändern. Also er ist gegenüber der Werkstatt verpflichtet, das Geld zu bezahlen. Er ist Vertragspartner der Werkstatt und nicht derjenige, dessen Auto innerhalb der Garantiezeit kaputt gegangen ist. – Länge 20 sec.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.
Magazin: Garantiezusage ist für Hersteller bindend
Wenn Autohersteller ihren Kunden Garantie zusichern, dann müssen sie auch dazu stehen. Wenn sich nachträglich herausstellt, dass nicht alles aus dem Kleingedruckten der Garantiebedingungen erfüllt ist, gilt trotzdem die einmal gemachte Zusage!
Mehr dazu jetzt.
Beitrag:
Es begann mit einem simplen Motorschaden – der knapp zwei Jahre alte Transporter blieb unterwegs liegen. Die Werkstatt übernahm die Reparatur und fragte sicherheitshalber mal beim Hersteller des Wagens nach. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Der Hersteller erteilte auf Anfrage der Werkstatt eine Garantiezusage und nachdem die Werkstatt dann das Geld, dass sie für die Reparatur aufgewendet hatte, vom Hersteller ersetzt verlangt hat, sagte der Hersteller, er könne das nicht bezahlen, weil nämlich der Eigentümer des Wagens die Garantieintervalle nicht eingehalten habe. – Länge 20 sec.
Die Werkstatt wandte sich daraufhin an den Eigentümer – der sollte nun zahlen. Doch er schüttelte nur mit dem Kopf. Der Fall landete vor Gericht – und zog sich hin – bis zum Oberlandesgericht Koblenz. Dort wurde dann entschieden: Der Fahrzeugbesitzer muss nicht zahlen – der Hersteller hat schließlich gesagt, er übernimmt die Kosten.
O-Ton: Der Hersteller hat auf Anfrage der Werkstatt eine vorbehaltlose Garantiezusage gegeben. Und die kann er kann er nicht im Nachhinein abändern. Also er ist gegenüber der Werkstatt verpflichtet, das Geld zu bezahlen. Er ist Vertragspartner der Werkstatt und nicht derjenige, dessen Auto innerhalb der Garantiezeit kaputt gegangen ist. – Länge 20 sec.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.
Absage.
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