Taxiverband plädiert für mindestens zwei Jahre Übergangsfrist bei Lohnerhöhungen

 Würzburg – Ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro je Stunde im Taxigewerbe ist nach Ansicht des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes BZP unausweichlich. „Es ist völliger Unfug, sich gegen einen Mindestlohn zu wehren und geringere Stundenlöhne aufzurufen. Wir begegnen dem Personalmangel in der Branche nur, wenn wir auch ordentlich bezahlen“, sagte Verbandspräsident Michael Müller am Rande der Jahreshauptversammlung des BZP am Donnerstag in Würzburg. Es nutze nichts, sich für geringere Löhne einzusetzen, wenn man dafür kein Personal finde. „Zudem wollen wir eine entsprechende Qualität in unserer Dienstleistung durchsetzen, dafür müssen die Fahrer auch ordentlich bezahlt werden“, fügte Müller mit Blick auf unterschiedliche Gegebenheiten innerhalb der Branche hinzu. Bei einem Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro würden die Kosten für Taxi-Fahrten um etwa 20 bis 25 Prozent steigen müssen, so ein Expertengutachten.

Die Einführung des Mindestlohns in der Taxi-Branche werde angesichts derzeit laufender Tarifverträge eine Überbrückungsfrist von mindestens zwei Jahren benötigen. „Wie auch immer der entsprechende Beschluss dazu dann aussieht und wer die Tarifpartner, ob auf Landes- oder Bundesebene, sind, diese Zeit brauchen wir, um die entsprechenden Verträge umzusetzen“, betonte Müller. Schließlich seien nicht nur Fahrten vom Flughafen ins Hotel oder vom Theater nach Hause betroffen. „Taxis übernehmen auch sehr viele Beförderungsleistungen für Schüler, für Kranke oder Behinderte. Einem Mindestlohn müssen vor allem Ausschreibungen der öffentlichen Hand oder der Krankenkassen Rechnung tragen“. Dabei gebe es derzeit häufig die Situation, dass die Politik zwar gern eine gerechte Bezahlung fordere, bei Ausschreibungen dann aber das Angebot den Zuschlag erhalte, das eine angemessene Entlohnung offenkundig aber nicht gewährleiste.