Category Archives: Recht

08Sep/10

Oktoberfestzeit: Mit Betrunkenen auf Straßen rechnen

Eine Motorradfahrerin fuhr während des Oktoberfestes 2006 um Mitternacht mit einer Geschwindigkeit von 40 bis 50 km/h, als ein angetrunkener Wiesn-Besucher bei Rot direkt vor ihr Motorrad lief. Sie stürzte, wodurch sie mehrere Verletzungen erlitt. Auch das Motorrad wurde beschädigt. Insgesamt betrug der Sachschaden rund 2.500 Euro. Diesen wollte sie vom Schadensverursacher ersetzt bekommen, ebenso wie 1.000 Euro Schmerzensgeld. Da der Oktoberfestbesucher nicht zahlte, klagte sie.

Der Wiesenbesucher argumentierte damit, dass er bei Grünlicht auf die Kreuzung gegangen sei. Ein Freund habe ihm etwas zugerufen, er habe sich umgedreht, dabei müsse die Ampel von Grün auf Rot gesprungen sein.

Der Richter sprach der Motorradfahrerin nur die Hälfte des Sachschadens zu. Der Fußgänger sei auch dann zur Hälfte Schuld, wenn er tatsächlich bei Grün losgegangen wäre, da er die Straße nicht zügig überquert habe. Er habe angehalten und sich zu seinem Bekannten umgedreht und so ein Hindernis auf der Straße gebildet. Aber auch die Motorradfahrerin trage eine Mitschuld am Unfall. Zur Oktoberfestzeit seien „nächtens amtsbekannt größere Mengen Betrunkener“ unterwegs, bei denen nicht immer erwartet werden könne, dass sie die Verkehrsregeln einhalten. Die Motorradfahrerin hätte daher ihre Geschwindigkeit anpassen müssen. Unter Berücksichtigung dieses Mitverschuldens habe sie auch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

08Sep/10

Eigentümer haftet für Abfallentsorgungsgebühren

Die Stadt Pirmasens verlangte von dem Eigentümer einer Wohnung noch ausstehende Müllgebühren in Höhe von 278 Euro für die Jahre 2006 und 2007. Die Wohnung war bis Ende Juli 2007 vermietet, die Mieter zahlten die Abfallentsorgungsgebühren aber nur zu einem geringen Teil. Nach erfolglosem Widerspruch gegen seine Inanspruchnahme erhob der Wohnungseigentümer Klage gegen die Gebührenbescheide.
Den Eigentümer heranzuziehen, sei rechtmäßig, entschied das Gericht. Nach der Satzung der Stadt über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung sei neben dem Mieter auch der Eigentümer Schuldner der Gebühren. Eine solche Satzungsbestimmung sei nicht zu beanstanden. Der Eigentümer sei nämlich unter Umständen – neben seinen Mietern, Pächtern oder ähnlichen Nutzern – so genannter Abfallbesitzer und deshalb für den auf seinem Grundstück befindlichen Abfall verantwortlich. Ihm bleibe die Möglichkeit, sich im Rahmen des Miet- oder Pachtverhältnisses auf zivilrechtlichem Wege das Geld bei seinem Mieter oder Pächter zurückzuholen.
Informationen und eine Anwaltssuche unter www.mietrecht.net

08Sep/10

Mietminderung bei zu heißer Wohnung

Der Mieter einer Neubauwohnung in der obersten Etage und mit einer nach Süden ausgerichteten Glasfront hatte in den Sommermonaten unter der extremen Erwärmung der Wohnung zu leiden. Er kürzte daher die rund 1.000 Euro betragende Warmmiete um 205 Euro. Seine Vermieterin verklagte ihn daraufhin auf Zahlung des einbehaltenen Betrags. Der Mieter wiederum forderte in einer Widerklage, dass diese einen Wärmeschutz anbringen müsse.

 

Die Widerklage des Mieters hatte Erfolg. Auch wenn ein Mieter einer Endetagenwohnung eine höhere sommerliche Aufheizung hinnehmen müsse als ein Mieter in einem anderen Stockwerk, gebe es doch auch hier Grenzen. Eine relativ hochpreisige, gut ausgestattete Neubauwohnung, in der im Sommer zeitweise Temperaturen deutlich oberhalb der Wohlbefindlichkeitsschwelle herrschten, weise einen Mietmangel auf. Die Wärmeschutzmaßnahmen an einer Wohnung müssten den baurechtlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes entsprechen. Dies sei hier nicht der Fall, entschieden die Richter auf Grundlage des Sachverständigengutachtens.

Die Richter wiesen außerdem darauf hin, dass auch dann ein Mangel vorliege, wenn die Erwärmung ein Ausmaß erreiche, dass die Wohnung in ihrer eigentlichen Nutzung beeinträchtigt sei, etwa wenn eine Gesundheitsbeeinträchtigung oder gar Gesundheitsgefahr vorliege.
Die Vermieterin wurde verurteilt, einen angemessenen Wärmeschutz zu installieren. Die einbehaltene Miete musste der Mieter nicht nachzahlen.
Informationen und eine Anwaltssuche unter www.mietrecht.net

30Aug/10

Gemeinsame Grabeinfassung für zwei Einzelgräber

Die Eltern der Kläger, die bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen waren, wurden am selben Tag in zwei nebeneinander gelegenen Einzelgräbern bestattet. Die Kläger beantragten, die beiden Gräber durch eine gemeinsame Grabeinfassung verbinden zu dürfen. Die Gemeinde lehnte dies ab, da ihre Friedhofsatzung Doppelgräber ausschließe und Ausnahmen vermieden werden sollten.
Der daraufhin erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht statt. Den Klägern sei die gemeinsame Grabeinfassung zu erlauben. Dabei könne offen bleiben, ob der Ausschluss von Doppelgräbern in der Friedhofsatzung überhaupt wirksam sei. Durch eine gemeinsame Grabeinfassung würden die beiden Einzelgräber rechtlich nicht zu einem Doppelgrab. Es widerspreche auch nicht der Würde des Friedhofs, wenn der äußere Eindruck eines Doppelgrabes entstehe.
Das OVG wies die Berufung der Gemeinde zurück. Die von der Gemeinde geltend gemachten Bedenken seien unbegründet. Insbesondere gehe von der Zulassung der gemeinsamen Grabeinfassung keine negative Vorbildfunktion für andere Fälle aus. Der Fall der Kläger, in dem zwei Lebenspartner gleichzeitig versterben und in benachbarten Einzelgräbern bestattet worden seien, weise einmalige Züge auf. Es sei daher auch nicht zu befürchten, dass die in der Friedhofsatzung niedergelegte Grundsatzentscheidung gegen Doppelgräber durch das Auftreten ähnlich gelagerter Fälle in Zukunft unterlaufen werde.
Informationen: www.anwaltauskunft.de

30Aug/10

Schadensersatz wegen Beleidigung im Fußballstadion

In dem Fall hat ein Sportverein sein Stadion für das Fußballspiel von zwei Jugendmannschaften kostenlos zur Verfügung gestellt. Während des Spiels beleidigte der Vater eines Spielers Mitglieder der gegnerischen Mannschaft. Belegt ist die Äußerung „Fick Deinen Esel“. Für diese Beleidigung wurde der Sportverein durch das Verbandssportgericht zur Zahlung einer Strafe von 400 Euro verurteilt. Der Sportverein wollte die Strafe von dem Vater erstattet bekommen.
Das Gericht gab dem Sportverein recht. Auch und gerade weil das Stadion umsonst zur Verfügung gestellt worden war, sei eine besondere Rücksichtnahmepflicht gegeben. Der Sportverein durfte davon ausgehen, dass die Besucher die allgemein gültigen Umgangsformen beachten und die Interessen des Vereins wahren. Ein abweichendes Verhalten könne auch nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass der Vater zuvor von jugendlichen Spielern der gegnerischen Mannschaft beleidigt worden war. Das Verhalten der Jugendlichen sei zwar nicht hinnehmbar, aber Beschimpfungen in derselben Art und Weise führten lediglich dazu, dass die Jugendlichen sich in ihrem Verhalten bestärkt sehen. „Unrecht lässt sich nicht durch Unrecht rechtfertigen“. Ein Notwehrrecht gegenüber verbalen Attacken gebe es nicht.
Bei allen Rechtsfragen kann Ihnen ein Anwalt helfen. Anwältinnen und Anwälte zu den verschiedenen Rechtsgebieten in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter www.anwaltauskunft.de oder unter der der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,14€/Min aus dem Festnetz).