Ein Unfall auf der Rückfahrt vom Urlaub kann als Arbeitsunfall gewertet werden, wenn sich der Motorradfahrer auf dem Weg zu seiner Arbeitsstätte befand. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Der Mann war auf direktem Weg zu seinem Autohaus und verunglückte tödlich, die Witwe reichte die Klage ein.
Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Nicht anders ist, wenn ich aus dem Urlaub direkt zu meiner Arbeitsstätte gehe. In dem Fall war es aber auch noch der Unternehmer, der zu seinem Unternehmen fuhr. Der fuhr mit seinem Motorrad aus Italien dahin, und dann war dieser Weg auch versichert. Im Einzelfall sollte man sich anwaltlicher Hilfe versichern. Wenn man auf dem direkten Weg vom Urlaub zur Arbeitsstätte verunglückt, ob vielleicht nicht doch ein Arbeitsunfall vorliegen kann. – Länge 20 sec.
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