Immer mehr Menschen wollen Solaranlagen auf ihren Dächern. Doch was ist, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht? Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster könnte hier eine Wende bringen. Denn die Richter entschieden: Klimaschutz geht vor Denkmalschutz.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Die Gesellschaft insgesamt möchte, dass erneuerbare Energien gefördert werden. Deshalb kann der Denkmalschutz nicht sagen, da kommt keine Solaranlage drauf, sondern er muss das gestatten. Das bricht diesmal den Denkmalschutz. Nur in anderen Ausnahmen geht der Denkmalschutz vor. Keiner kann sich eine Solaranlage auf dem Kölner Dom vorstellen. – Länge 18 sec
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