Wann muss bei einer Schönheitsbehandlung wie Permanent Make-up über die Risiken aufgeklärt werden? Kurz vor dem Eingriff oder länger vorher? Das Amtsgericht München hat jetzt die Verbraucherrechte gestärkt und entschieden: Eine Kundin darf den Behandlungsvertrag lösen und die Rückzahlung der bereits geleisteten Vergütung verlangen. Die notwendige Risikoaufklärung erfolgte erst unmittelbar vor Behandlungsbeginn und nicht bereits vor Vertragsschluss. Weiter
O-Ton: Sozialhilfe und Schenkungen: Wann das Amt bei Angehörigen nicht zugreifen darf
Bevor das Sozialamt einspringt, prüft es andere Geldquellen der Betroffenen. Dabei geraten oft Schenkungen ins Visier, die Jahre zuvor innerhalb der Familie getätigt wurden. Das Sozialgericht München entschieden: Das Amt darf nicht automatisch alle privaten Ansprüche von Ehepartnern oder Angehörigen an sich ziehen – in dem Fall ging es um ein Auto, dass die Ehefrau der eigenen Tochter finanziert hatte. Weiter
O-Ton: KI-Training und Urheberrecht – wann Fotos genutzt werden dürfen
Ein professioneller Fotograf klagte in Hamburg gegen die Nutzung seiner Bilder zum Training einer KI – und verlor in zwei Instanzen. Jetzt geht der Fall nach Karlsruhe. Die Hamburger Gerichte, zuletzt das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg , entschieden: Die Vervielfältigung des Bildes ist durch die gesetzlichen Regelungen des Urheberrechts gedeckt. Weiter
O-Ton: Krankmeldung nach abgelehntem Urlaub – Verdachtskündigung scheitert
Eine Kündigung, die lediglich auf dem Verdacht einer vorgetäuschten Krankheit basiert, ist unwirksam, wenn sich im Nachhinein eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit herausstellt. So entschied das Landesarbeitsgericht. Dies gilt auch dann, wenn vieles gegen den Arbeitnehmer sprach – wie zum Beispiel ein zuvor abgelehnter Urlaub. Weiter
O-Ton: „Movie Money“ an der Ladenkasse: Wenn Spielgeld zur Straftat wird
Ein 25-jähriger musste sich vor dem Amtsgericht München verantworten. Er hatte mit sogenanntem „Movie Money“, also falschen Scheinen aus der Filmbranche, zu bezahlen. Zwei falschen 100-Euro-Note brachte er an den Mann, beim dritten Versuch flog er auf. Er saß drei Monate in U-Haft und wurde für die Tat zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Weiter



