15Okt./26

O-Ton: Schenkung der Schwiegereltern – Rückgabe nach Scheitern der Ehe

Schenken die Schwiegereltern ihrem Schwiegerkind die Hälfte eines Grundstücks und scheitert die Ehe später, kann das Schwiegerkind eine Rückforderung oft verhindern, indem es seinen Anteil dem Ex-Partner überlässt. Hat der Ex-Partner für die Übertragung allerdings selbst eine Gegenleistung erhalten, muss er eine Ausgleichszahlung leisten. In dem Fall übernahm die leibliche Tochter für die Übertragung die Schulden ihres Gatten. Weiter →

14Okt./26

Magazin: Löst der Wachstumsbooster Aufschwung oder Strohfeuer aus?

Die Politik investiert Rekordsummen und trotzdem kommt die deutsche Wirtschaft einfach nicht raus aus dem Tal der Tränen. Wöchentlich verkünden große Unternehmen den Abbau von Arbeitsplätzen oder wandern ins Ausland ab. Wird hier Geld verbrannt – oder ist die Bundesregierung auf dem richtigen Weg? Weiter →

09Okt./26

O-Ton: Garage steht seit Jahrzehnten zu nah – und darf bleiben

Wenn Nachbarn einen zu geringen Abstand eines Nachbargebäudes über Jahrzehnte hinweg klaglos hinnehmen, bleibt das auch mit neuen Eigentümern so. Das hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg entschieden. Es ging um eine Garage aus den siebziger Jahren mit über drei Metern Höhe, die eigentlich nur 2,50 Meter hoch sein durfte. Weiter →

06Okt./26

O-Ton: Arbeitgeber muss Teilzeitwunsch sorgfältig prüfen und Ersatzkräfte suchen

Ein Arbeitgeber darf den Wunsch eines Beschäftigten nach Teilzeit nicht einfach pauschal ablehnen. Er muss vielmehr konkrete betriebliche Gründe darlegen. Es reicht nicht, zu behaupten, keine Ersatzkraft finden zu können. Er muss nachweisen, welche Anstrengungen er tatsächlich unternommen hat, um die Teilzeit zu ermöglichen, so das Landesarbeitsgericht Köln. Weiter →

05Okt./26

O-Ton: Fristlose Kündigung wegen Wechsel zur Konkurrenz?

Ein Arbeitsplatzwechsel zu einem Konkurrenzunternehmen ist grundsätzlich erlaubt. Beschäftigte dürfen sich bereits während eines laufenden Arbeitsverhältnisses bewerben und Vorstellungsgespräche führen. Verboten ist jedoch, den bisherigen Arbeitgeber aktiv zugunsten eines Wettbewerbers zu schädigen. Das Landesarbeitsgericht Rostock entschied so, dass die außerordentliche Kündigung einer Pflegehelferin unwirksam war. Weiter →