17März/26

O-Ton: Reifenplatzer auf der Autobahn: Wann die Vollkasko zahlt – und wann nicht

Ein Reifenplatzer bei hoher Geschwindigkeit ist der Albtraum vieler Autofahrer. Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, wiegt sich oft in Sicherheit. Doch Vorsicht: Nicht jeder Reifenschaden gilt rechtlich als „Unfall“. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden verdeutlicht, dass Autofahrer auf den Kosten sitzen bleiben können, wenn die Ursache im Reifen selbst liegt. Weiter

16März/26

O-Ton: Wenn Promis verreisen – wo endet die Pressefreiheit im Urlaub?

Auch Promis haben eine Privatsphäre, entschied das Landgericht Berlin II. In dem Fall ging es um Lena Meyer-Landrut und Mark Forster, die gemeinsam Urlaub machten. Die Sängerin hatte im Rahmen einer Werbekooperation Bilder ihres Hotel auf Instagram geteilt. In Zeitungen war daraufhin vom „Liebesurlaub“ zu lesen. Weiter

12März/26

O-Ton: Geduldsprobe nach dem Unfall – Wie lange darf sich die Versicherung Zeit lassen?

Ein unverschuldeter Autounfall ist ärgerlich genug, doch oft beginnt der eigentliche Stress erst nach dem Crash: die Schadensregulierung. Viele Geschädigte machen die Erfahrung, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung die Bearbeitung verzögert. Man wartet auf das Geld für die Reparatur oder den Mietwagen, während die Versicherung schweigt. Das Amtsgerichts Braunschweig entschied: Ein Haftpflichtversicherer muss bei einem einfachen Unfall mit einer Klage rechnen, wenn er auf ein Schreiben nicht innerhalb von vier Wochen reagiert. Weiter

10März/26

O-Ton + Kollegengespräch: Reiseabbruch nach Skiunfall – ab wann gilt der Urlaub als beendet?

Der Unterschied zwischen Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung kann wichtig sein: Die eine greift vor dem Urlaub, die andere auch während der Ferien. Doch auf die Details kommt es an. Insbesondere die Frage, wann eine Reise offiziell als „abgebrochen“ gilt, sorgt immer wieder für Streit. Weiter

07März/26

Kollegengespräch: Heimunterricht aus religiösen Gründen – Eltern scheitern vor Gericht

In Deutschland besteht Schulpflicht. Eltern, die ihre Kinder zuhause mit fachlicher und pädagogischer Unterstützung eines Vereins selbst unterrichten, erfüllen diese Schulpflicht nicht, so das Verwaltungsgericht Münster.

Die Eltern unterrichteten ihre Kinder aus „religiösen Gründen“ zuhause, nach ihren Angaben griffen sie dabei auf die Unterstützung eines Vereins zurück, der sich als „freies christliches Heimschulwerk“ bezeichnete. Die Schulaufsichtsbehörde forderte die Eltern auf, ihre Kinder an einer an Schule anzumelden, an der sie ihre Schulpflicht erfüllen können. Dagegen klagten die Eltern.

Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie war der Fall genau?
2. Warum ist das so?

Mehr unter anwaltauskunft.de

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