03März/26

O-Ton: Auto geklaut? Warum Flunkern bei Vorschäden den Versicherungsschutz kostet

Wenn das eigene Auto geklaut wird, verlassen sich viele auf die Versicherung. Doch der Weg zur Entschädigung führt über ein detailliertes Schadensformular. Wer hier bei Fragen zu früheren Unfällen oder Kratzern „schummelt“, riskiert seinen gesamten Anspruch. Denn: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Weiter

27Feb./26

Magazin: Bundeswehr braucht für Aufbau der Reserve verlässliche Partner in der Wirtschaft

Deutschland muss kriegstüchtig werden, so mahnte Verteidigungsminister Pistorius angesichts des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Über 100 Mrd. Euro stehen allein in diesem Jahr für Rüstung und Verteidigung bereit. Das Land braucht mehr Soldatinnen und Soldaten. Es gibt den neuen Wehrdienst auf Freiwilligenbasis. Weiter

25Feb./26

O-Ton: Risiko bei der Kosmetik – wer muss wann wie vor der Behandlung aufklären?

Wann muss bei einer Schönheitsbehandlung wie Permanent Make-up über die Risiken aufgeklärt werden? Kurz vor dem Eingriff oder länger vorher? Das Amtsgericht München hat jetzt die Verbraucherrechte gestärkt und entschieden: Eine Kundin darf den Behandlungsvertrag lösen und die Rückzahlung der bereits geleisteten Vergütung verlangen. Die notwendige Risikoaufklärung erfolgte erst unmittelbar vor Behandlungsbeginn und nicht bereits vor Vertragsschluss. Weiter

22Feb./26

O-Ton: Sozialhilfe und Schenkungen: Wann das Amt bei Angehörigen nicht zugreifen darf

Bevor das Sozialamt einspringt, prüft es andere Geldquellen der Betroffenen. Dabei geraten oft Schenkungen ins Visier, die Jahre zuvor innerhalb der Familie getätigt wurden. Das Sozialgericht München entschieden: Das Amt darf nicht automatisch alle privaten Ansprüche von Ehepartnern oder Angehörigen an sich ziehen – in dem Fall ging es um ein Auto, dass die Ehefrau der eigenen Tochter finanziert hatte. Weiter

20Feb./26

O-Ton: KI-Training und Urheberrecht – wann Fotos genutzt werden dürfen

Ein professioneller Fotograf klagte in Hamburg gegen die Nutzung seiner Bilder zum Training einer KI – und verlor in zwei Instanzen. Jetzt geht der Fall nach Karlsruhe. Die Hamburger Gerichte, zuletzt das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg , entschieden: Die Vervielfältigung des Bildes ist durch die gesetzlichen Regelungen des Urheberrechts gedeckt. Weiter