Wenn der Postbote das Datum der Zustellung eines Briefs der Bussgeldbehörde so unleserlich notiert, dass man es nicht lesen kann – bleiben einem vielleicht Fahrverbot oder Punkte in Flensburg erspart. Das Amtsgericht Waldkirch entschied: Das Datum der Zustellung auf dem Briefumschlag war nicht lesbar, die Zustellung damit rechtlich unwirksam. Weiter
O-Ton: Versicherung muss bei chronischen Schmerzen Cannabis bezahlen
Eine Behandlung mit Medizinal-Cannabis kann eine medizinisch notwendige Heilbehandlung sein, die dann von der privaten Krankenversicherung erstattet werden muss. Voraussetzung ist, dass die Therapie im konkreten Fall zur Schmerzlinderung geeignet ist und andere Behandlungsmethoden nicht ausreichend geholfen haben, entschied das Landgericht Hamburg. Weiter
O-Ton: LinkedIn-Kontakt bedeutet noch keine Einwilligung in Newsletter
Über geschäftliche Netzwerke wie LinkedIn wird diskutiert und es werden Kontakte gepflegt. Aber die bloße Vernetzung auf einer Plattform bedeutet nicht automatisch, dass man auch Werbung per E-Mail erhalten möchte. Das Amtsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Vernetzung bei LinkedIn keine automatische Erlaubnis für den Versand von Werbe-Newslettern per E-Mail darstellt. Weiter
Magazin: Reformpaket – Befreiungsschlag beim Bürokratieabbau?
Jeder Unternehmer, jeder Handwerker, jede Ärztin, jede Verbraucherin – alle kennen den Kampf mit der Bürokratie. Jedes noch so kleine Detail wird penibel geregelt und für die Nachwelt dokumentiert. Und obwohl die Politik seit Jahren verspricht, das endlich zu ändern, versinken wir gefühlt immer tiefer in einem Wust aus Vorschriften und Dokumenten. Weiter
O-Ton + Kollegengespäch: Versicherung muss beim Phishing nicht immer zahlen
Viele Betroffene hoffen nach einem Phishing-Schaden auf ihre Versicherung – doch die greift nicht immer. In dem Fall wollte eine Frau auf einen Plattform eine Babytrage verkaufen. Doch sie fiel auf Betrüger herein. Die lockten sie in einen externen Chat. Dort gab sie ihre Konto- und Kreditkartendaten nochmal ein. Der Schaden – 2000 Euro. Weiter



