12Sep/23

Kollegengespräch: EU-Parlament legt Grundstein für Recht auf Schuldnerberatung – Deutschland muss jetzt handeln

Das EU-Parlament hat die europäische Verbraucherkreditrichtlinie verabschiedet. Damit wird erstmals die Voraussetzung für ein Recht auf unabhängige und kostenfreie Schuldnerberatung geschaffen. Ein Meilenstein, der hilft, dass überschuldete Menschen schnell Hilfe finden und nicht von unseriösen Anbietern abgezockt werden, sagt Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB). Weiter

11Sep/23

O-Ton: Autofahrer dürfen Smartphones während der Fahrt umlegen

Wer während der Fahrt sein Smartphone lediglich umlagert – beispielsweise um es vor Schäden zu schützen – begeht keinen sogenannten „Handyverstoß“. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgericht Karlsruhe. In dem Fall sollte ein Autofahrer 250 Euro zahlen, aber nach seinen Angaben hielt er das Telefon nur in der Hand und sprach über die Freisprecheinrichtung. Weiter

08Sep/23

O-Ton: Teure Gutachten bei kleinen Unfällen müssen nicht übernommen werden

Die Kosten für ein Schadengutachten durch einen Sachverständigen müssen bei einem Bagatellschaden nicht erstattet werden, entschied das Amtsgericht Gummersbach. In dem Fall betrug der Schaden nach einem Unfall lediglich eine Beule am Stoßfänger. Kosten rund 770 Euro. Weiter

06Sep/23

Magazin: Tarifautonomie wichtiger Pfeiler für die Transformation unserer Wirtschaft

Das Prinzip der Tarifautonomie hat sich über Jahrzehnte bewährt – selbstbestimmt werden Tarife und Arbeitsbedingungen aus,gehandelt der Staat hält sich raus. Aber es geht offenbar nicht ohne Versuche der Einmischung. Gesetze wie das Tarifautonomiestärkungsgesetz oder der Mindestlohn belegen das. Weiter

31Aug/23

O-Ton + Kollegengespräch: Wann kann ich vom gebuchten Urlaub zurücktreten?

Waldbrände und Hochwasser haben Urlaubsgebiete in Europa beeinträchtigt. Kann ich meine gebuchte Reise in solche Gebiete einfach absagen und den Urlaub stornieren? In dem meisten Fällen wird eine Entschädigung für den Reiseveranstalter fällig. Es gibt auch die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes – nicht zu verwechseln mit den Reisehinweisen. Aber auch ohne Warnung könnte ein Rücktrittsgrund vorliegen. Weiter