Am kommenden Donnerstag (11. Juli) ist der Steuerzahlergedenktag 2024. Ab diesem Tag arbeiten die Deutschen im Durchschnitt wieder für die eigene Geldbörse. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, haben sie – rein rechnerisch – in Form von Steuern und Abgaben an öffentliche Kassen abgeführt. Weiter
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O-Ton: Anordnung von Fahrverbot und Sperrfrist schließt sich regelmäßig aus
Alkoholsündern drohen deutliche Strafen – aber Fahrverbot und Sperrfrist schließen sich aus. Die erste Instanz hatte gegen einen betrunkenen Autofahrer neben der Geldstrafe auch ein sechsmonatiges Fahrverbot verhängt. Zudem entschied das Amtsgericht auf eine zweijährige Sperrfrist, in der der Mann nicht erneut den Führerschein hätte machen können. Das ist nicht rechtens, so das Oberlandesgericht Hamm.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das Oberlandesgericht Hamm hat die gleichzeitige Anordnung eines Fahrverbots und einer isolierten Sperrfirst für nicht zulässig erachtet. Beides gemeinsam zu verhängen, schließt sich regelmäßig aus. – Länge 13 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de
O-Ton: Heute ist Steuerzahlergedenktag
Ab heute (12. Juli) arbeitet ein durchschnittlicher Arbeitnehmer-Haushalt für die eigene Brieftasche – heute ist der sogenannte Steuerzahlergedenktag. Rund 52,7 Prozent des Einkommens geben wir als Steuern und Abgaben an den Staat, im Durchschnitt bleiben uns von jedem verdienten Euro nur rund 47 Cent. Weiter
O-Ton: Einzelveranlagung kann nicht wieder nachträglich gekippt werden
Wenn nach der Trennung eine getrennte steuerliche Veranlagung vereinbart ist, bleibt es dabei. Dies gilt auch dann, wenn ein Partner seine Zustimmung rückgängig machen will. In dem Fall erhielt die Frau eine Rückerstattung von knapp 11.000 Euro, der Mann dagegen musste rund 23.000 Euro nachzuzahlen und wollte rückwirkend die gemeinsame Veranlagung erreichen. Weiter
O-Ton: Änderungen zum Neuen Jahr – höhere Homeoffice-Pauschale
Ab Januar 2023 gilt eine höhere Homeoffice-Pauschale und der Gesamtbetrag, der dafür steuerlich geltend gemacht werden kann, steigt von bisher 600 Euro auf maximal 1.260 Euro. Das heißt, man kann pro Jahr 200 Tage im Home-Office von der Steuer absetzen. Weiter