Tag Archives: Urteil

22Mrz/23

O-Ton: Ehrverletzende Tweets – Twitter muss auch kerngleiche Äußerungen entfernen

Auch in sozialen Medien gilt das Persönlichkeitsrecht. Ehrverletzende und herabwürdigende Tweets sind verboten. Betroffene können von Twitter verlangen, dass nicht nur falsche oder ehrverletzende Tweets über sie gelöscht werden. Auch sinngemäße Kommentare mit identischem Äußerungskern muss Twitter entfernen, sobald die Plattform von der konkreten Persönlichkeitsrechtsverletzung Kenntnis erlangt. Weiter

21Mrz/23

O-Ton: Unterhalt – höherer Selbstbehalt wegen höherer Miete?

Wenn ein Ehepartner nach der Trennung aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, zahlt der Verbliebene die Miete allein. Allerdings darf der vereinbarte Unterhalt nicht wegen Mietsteigerungen gekürzt werden, so das Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg. In dem Fall hatte sich der Ex-Gatte auch nicht um eine günstigere Wohnung bemüht. Weiter

17Mrz/23

O-Ton: Ordnungsgeld wegen unerlaubter Werbung

Man hat ein Recht dazu, den Einwurf von Werbung in den Briefkasten zu untersagen – der Aufkleber „keine Werbung bitte“ macht das deutlich. Und das muss auch respektiert werden. Einem Umzugsunternehmen untersagte das Amtsgericht München, Werbematerial in einem Mehrfamilienhauses abzulegen, für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR angedroht. Weiter

13Mrz/23

O-Ton + Magazin: Kollision mit Blumenkübel in einer Spielstraße

In einer Spielstraße muss man langsam fahren und achtsam sein – bei einer Kollision mit einem Blumenkübel bekommt man den Schaden nicht ersetzt. Über 1.300 Euro kostete die Reparatur des Wagens, den ein Mann gegen den unbeleuchteten Kübel gesetzt hatte. Das Geld wollte er vor Gericht erstreiten. Allerdings lehnte das Landgericht Koblenz seinen Wunsch ab. Weiter

08Mrz/23

O-Ton: Straßenbauer muss bei Markierungen aufpassen

Markiert ein Straßenbauarbeiter die Fahrbahn während der Rotphasen einer Ampel, muss auch er auf den Verkehr achten. Kommt es bei den Arbeiten zu einem Unfall, haftet er ansonsten zu einem Viertel mit, so das Oberlandesgericht Celle. Die Richter betonten, der Mann hätte nicht mit dem Rücken zur Fahrbahn arbeiten dürfen. Weiter